Wird die Versicherungssumme innerhalb der Inhaltsversicherung nicht korrekt angegeben oder zu gering gewählt, greift in den meisten Verträgen die sogenannte Unterversicherungsklausel. D. h. bei einem Totalschaden erstattet der Versicherer zwar die versicherte Summe komplett, aber diese ist unter Umständen niedriger als der Wert, den Sie benötigen, um den Betrieb wieder "hochzufahren".
Handelt es sich um einen Teilschaden, stellt der Versicherer folgende Formel auf: Es wird die Schadensumme bezahlt, welche dem Verhältnis zwischen tatsächlichem Wert und versicherten Wert entspricht. Beispiel: 100.000 € Neuwert sind im Betrieb, versichert wurde nur eine Summe von 50.000 €. So erstattet der Versicherer bei einem Teilschaden lediglich 50 %.
Hier ein paar Tipps und Hinweise aus unserem Alltag:
Die Versicherungssumme sollte die Summe der Neuwerte von allem, was in einem Betrieb so vorhanden ist, darstellen – Stühle, Tische, Werkbänke, Maschinen (sofern nicht separat versichert), Werkzeuge, Material, Waren…
Das ist dann noch verhältnismäßig einfach darstellbar, wenn der Betrieb neu oder erst vor wenigen Jahren gegründet wurde. Die Anschaffungsrechnungen sind noch vorhanden, die Personen, die einkauften auch. Die Neuwerte lassen sich in diesen Fällen leicht ermitteln, da die Preise oft noch online zu finden sind.
Bei einem eingesessenen Betrieb gestaltet sich die Ermittlung der Neuwerte und damit der Versicherungssumme mitunter schwieriger. Anschaffungsrechnungen müssen lt. Vorschrift nur zehn Jahre aufbewahrt werden.
Und dann gibt es da eventuell noch diese ein oder zwei alten Stanzen, die schon immer da waren und irgendwie nach Herstellung in den 50er- oder 60erJahren aussehen.
Grundlage der Ermittlung kann hier das Anlagevermögen der Bilanz sein. Hier haben Sie zumindest schon einmal die Buchwerte. Multipliziert mit den Indexen des Statistischen Bundesamts nähern Sie sich dem Ziel.
Ausgehandelte Rabatte interessieren die Versicherer nicht und sollten bei der Berechnung des Neuwertes entsprechend auch nicht berücksichtigt werden.
Zu berücksichtigen sind ebenfalls die Kosten für Installation und Transport der Produktionslinien oder Großmaschinen.
Sie haben geleaste Maschinen oder Geräte? Diese müssen zum Neuwert in die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung mit eingerechnet werden.
Dazu kommen noch Waren und Vorräte, sowie auch Kundeneigentum, das zur Bearbeitung im Betrieb gelagert wird.
Falls die Werte auch in fremden Lagern zur eigenen Abholung oder für den Kundenabruf bereitliegen, sollten diese Werte und auch der Risikoort erfasst und versichert sein.
Bei allem, was an die Kunden geht, kann es natürlich zu Schwankungen kommen. So waren zur Corona-Hochzeit bei mancher Firma die Lager voll, da produzierte Waren nicht wie gewohnt von Speditionen abgeholt werden konnten. Für solche Fälle ist es wichtig eine sog. "Vorsorge" mit einzuschließen, wenn man in Sachen Unterversicherung auf Nummer sicher gehen möchte.
Zu guter Letzt sollte auch bei gebraucht angeschafften Dingen der aktuelle Neupreis ermittelt und angepasst werden.
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