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Photovoltaik & Betriebshaftpflicht, zwei die sich kennenlernen sollten!

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergiegewinnung genutzt werden sollen. Wie sieht das für gewerblich genutzte Objekte aus? Die Betriebshaftpflichtversicherungen hinkt neuen Regelungen leider noch etwas hinterher …

Warum, weshalb, wieso erfahren Sie hier:

Wie diese Planung des Koalitionsvertrags letztlich in Gesetzesform gegossen aussehen wird, kann man heute natürlich noch nicht sagen. Es scheint aber sehr sicher, dass es auch für gewerbliche Neubauten eine Verpflichtung geben wird, die Dachflächen mit Photovoltaikanlagenmodulen zu bestücken.

Was im Privatbereich inzwischen von den meisten Haftpflicht Tarifen als zusätzliches Haftungsrisiko mit abgesichert wird, gilt für die Betriebshaftpflichtversicherung allerdings nicht!

Warum braucht eine Photovoltaikanlage eine Haftpflichtversicherung?

Ähnlich wie bei einem Fahrzeug, sollten bei einer Photovoltaikanlage sowohl die Schäden an der Photovoltaikanlage selbst, wie auch die Schäden versichert werden, die von der Anlage verursacht werden. Für Schäden, die durch eine Photovoltaikanlage verursacht werden ist die Haftpflichtversicherung verantwortlich.

Ist die Anlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert, kann die Photovoltaikanlage in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert werden.

Welche Risiken gehen von Photovoltaikanlagen aus?

Sie werden sich jetzt wahrscheinlich fragen, welche Schäden eine Photovoltaikanlage überhaupt verursachen kann, richtig? Und ja, Schäden durch Photovoltaikanlagen sind selten, aber wenn sie passieren, können sie unter Umständen existenzbedrohend hoch sein, so dass eine Haftpflicht angesagt ist.

Okay, was kann also passieren?

  • Personen- und Sachschäden aufgrund von herabstürzenden Teilen
  • erhöhtes Gefahrenrisiko durch Dachlawinen aufgrund weniger Halt für den Schnee
  • Brandrisiko 
  • Regressansprüche des Energieversorgers wegen Versorgungsstörung (§ 18 NAV) 

Was sollten Sie bei der Installation einer Photovoltaikanlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude beachten?

Sie sind stolzer Besitzer einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Bürogebäude oder Ihrer Halle? Beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Informieren Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung und Ihre Gebäudeversicherung über die Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage.
  • Prüfen Sie darüber hinaus, einen Allgefahrenschutz für Ihre Photovoltaikanlage, damit neben den benannten Gefahren (Feuer, Sturm, Hagel und weitere Elementarschäden) auch z. B. ein Tierverbiss an der Verkabelung abgesichert ist.

Damit die Investition in die Zukunft, nicht zur Belastung der Gegenwart wird!

Fragen? Kontaktieren Sie uns!