Betriebsferien - nicht für Ihren Versicherungsschutz
Sommerferien bedeuten oftmals auch Betriebsferien!
Sommerferien bedeuten oftmals auch Betriebsferien!
Wird die Versicherungssumme innerhalb der Inhaltsversicherung nicht korrekt angegeben oder zu gering gewählt, greift in den meisten Verträgen die sogenannte Unterversicherungsklausel. D. h. bei einem Totalschaden erstattet der Versicherer zwar die versicherte Summe komplett, aber diese ist unter Umständen niedriger als der Wert, den Sie benötigen, um den Betrieb wieder "hochzufahren".
In Zeiten von Corona müssen viele Unternehmen aufgrund von Tätigkeitsverboten den Betrieb einstellen oder auf "Remote" umstellen.
Das führt dazu, dass die Betriebe häufig leer stehen. Leerstand erhöht das Schadensrisiko.