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Beitragserhöhung 2021 in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

“Heute informieren wir Sie über die anstehende Beitragserhöhung zum 01.01.2021 für Ihre private Krankenversicherung” oder “wir möchten Sie heute über die zum Jahresanfang anstehenden Änderungen in Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung  informieren”

Kommt Ihnen das bekannt vor? Das Jahresende naht und während sich die einen auf Weihnachten freuen, fürchten die anderen ab Mitte November den Gang zum Briefkasten und den Brief ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV).  

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • die Beiträge zur PKV werden bei vielen privaten Krankenversicherungen zum 01.01.2021 steigen
  • Hintergründe für die PKV Beitragsanpassungen sind gestiegene Gesundheitskosten, das anhaltende Niedrigzinsniveau sowie die steigende Lebenserwartung
  • Was tun wenn sich Ihr PKV-Beitrag signifikant erhöht
  • Tipps und Hinweise zur Beitragssenkung 

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Die meisten privaten Krankenversicherer verschicken Ende November die Beitragsanpassungen für die Krankenversicherungsbeiträge, die ab dem 01.01. des Folgejahres gelten.

Das ist auch in diesem Jahr nicht anders und die Beitragserhöhungen fallen - zum Teil erneut - deutlich aus. Während der Branchenprimus Debeka, Deutschlands größte private Krankenversicherung, Beitragserhöhungen um durchschnittlich 17,6 % angekündigt hat, sind auch viele andere private Krankenversicherer in diesem Jahr nicht zimperlich. Im Durchschnitt erhöhen sich die Beiträge zum 01.01.2021 um 8 Prozent.

Was tun, wenn es Sie erwischt hat und sich Ihr PKV-Beitrag zum 01.01.2021 erhöht?

Zuerst einmal das Wichtigste: Ruhe bewahren! Ein überstürzter und unüberlegter Wechsel des versicherten Tarifs oder gar des Versicherers beschert Ihnen langfristig - in der Regel - nur noch mehr Stress.

Handeln Sie jetzt nicht in Panik, stimmen Sie nicht übereilt einem der von Ihrer Privaten Krankenversicherung beigefügten Umstellungsangebote zu und fallen Sie nicht einem der unzähligen “Tarifoptimierer” zum Opfer. Natürlich gibt es hier auch einige seriöse Anbieter, allerdings profitieren die meisten dieser Optimierungsservices von der maximalen Beitragsersparnis.

“Maximale Beitragsersparnis” hört sich im ersten Moment natürlich sehr interessant an, grundsätzlich muss man aber immer sehen, dass die günstigsten Tarife naturgemäß nicht die leistungsstärksten sind. Und leider passiert es nicht selten, dass Versicherte am Ende in einem vermeintlich super-günstigen Tarif landen, der allerdings weit entfernt vom (ursprünglich) gewünschten Versicherungsschutz und Leistungsniveau ist. 

Also, was tun, wenn Sie eine Beitragsanpassung Ihrer PKV erhalten haben

  1. Sondieren der Lage - ist es wirklich so schlimm wie es auf den ersten  Blick aussieht?
  2. Möglichkeiten der Beitragsreduzierung prüfen
  3. Entscheidung treffen

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Sondieren der Lage: ist es wirklich so schlimm wie es auf den ersten Blick aussieht?

Gerade wenn Sie zum ersten Mal eine (höhere) Beitragsanpassung Ihrer PKV erhalten haben oder wenn Sie schon in den letzten zwei oder sogar drei Jahren heftige Anpassungen erhalten haben, gerät man schnell in Sorge und frägt sich, wie man die Beiträge in Zukunft bezahlen  soll, wenn es mit den Beitragserhöhungen so weiter geht. 

Fragen, die Sie sich jetzt stellen sollten:
Wie steht mein Beitrag im Verhältnis zum Beitrag, den ich in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen würde?

In der gesetzlichen Krankenkasse  (GKV) liegt der Höchstbeitrag ab 2021 bei 928,80 EUR/Monat (inkl. Pflegepflichtversicherung), zzgl. eventueller individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. 

Anders als in der privaten Krankenversicherung, wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse anhand des Einkommens berechnet. Wer also mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlt automatisch den Höchstbeitrag.

Oft hilft schon das Wissen um den gesetzlichen Krankenkassenbeitrag, die Beitragsanpassung der PKV besser zu verkraften 😉

 
Wo steht mein Beitrag im Verhältnis zum Arbeitgeberzuschuss (bei Angestellten)?

Ab dem 01.01.2021 beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 50 %, jedoch maximal 384,58 EUR/Monat. Für die private  Pflegepflichtversicherung ist der Zuschuss auf 73,77 EUR/Monat begrenzt. 

Beispiel 1:

Ihr PKV-Beitrag (ohne die Pflegepflichtversicherung) liegt bei 750 EUR, für die Pflegepflichtversicherung kommen noch einmal 42 EUR/Monat hinzu.Ihr Arbeitgeber beteiligt sich hier mit 325 EUR/Monat für die PKV und mit 21 EUR/Monat für die Pflegepflichtversicherung.

In dieser Konstellation brauchen Sie (noch) keine Veränderung vornehmen.

Beispiel 2:

Ihr Beitrag (inkl. zwei Kinder) erhöht sich auf 980 EUR/Monat, die Pflegepflichtversicherung schlägt mit 42 EUR/Monat zu Buche.In diesem Beispiel beteiligt sich der Arbeitgeber mit 384,58 EUR/Monat am Beitrag für die PKV und mit 21 EUR/Monat an der Privaten Pflegepflicht, so dass Ihr Eigenanteil für die PKV auf 595,42 EUR/Monat steigt und für die Pflegepflicht bei 21 EUR/Monat liegt.

In diesem Fall könnten Sie prüfen, ob eine Erhöhung Ihrer Selbstbeteiligung ggfs. sinnvoll ist. 

 
Wie war der Beitragsverlauf meiner privaten Krankenversicherung in den letzten Jahren - hat eventuell ein “Sondereffekt” zur Anpassung geführt?

Wie hoch war die durchschnittliche Beitragsanpassung in Ihrem Tarif in den letzten Jahren? War sie im Schnitt relativ gering (3-4% im Jahr) - dann können Sondereffekte (z.B. Senkung des internen Rechnungszins, Einführung neuer Sterbetafeln) zu der Anpassung geführt haben. 

Gab es in den letzten 2 bis 3 Jahren eventuell überhaupt keine Erhöhungen Ihres PKV-Beitrags? Auf Phasen ohne Anpassungen folgt - naturgemäß - oft einmal eine heftigere Anpassung.  Wenn Sie vom Arbeitgeberzuschuss (-> siehe Punkt 2) noch gut aufgestellt sind, brauchen Sie in so einem Fall nichts zu tun. Siehe hierzu auch “So funktionieren Beitragsanpassungen”.

Sie hatten in den letzten Jahren immer wieder massive Anpassungen? Dann sollten Sie Ihren Tarif und Ihre Möglichkeiten genauer unter die Lupe nehmen.


Möglichkeiten der Beitragsreduzierung

  1. Risikozuschläge überprüfen
  2. Erhöhung der SB
  3. Verzicht auf Leistungen
  4. Jährliche Zahlweise wählen
  5. Wechsel des versicherten Tarifs
  6. Wechsel der Versicherungsgesellschaft 
  7. Wechsel in den Standardtarif für Rentner oder den Basistarif
  8. Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse

 

Risikozuschläge überprüfen

Risikozuschläge, die ein erheblicher Kostenfaktor sein können,  schlummern oft jahrelang vergessen im PKV Beitrag.

Wurde beim Vertragsabschluss Ihrer Krankenversicherung eventuell ein Risikozuschlag wegen Bluthochdrucks vereinbart, der seit Jahren nicht mehr aufgetreten ist? Oder hatten Sie beim Vertragsabschluss öfter Magen-Darm-Probleme, die seit Langem nicht mehr aufgetaucht sind?

Wenn die Erkrankung bzw. die Beschwerden seit längerer Zeit ausgeheilt oder deutlich weniger ausgeprägt sind, hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Herabsetzung oder sogar die Aufhebung des vereinbarten Zuschlags zu verlangen. 

Zur Überprüfung benötigt der private Krankenversicherer normalerweise eine ärztliche Bestätigung, dass die Erkrankung/Beschwerden ausgeheilt oder deutlich geringer geworden ist.


Erhöhung der generellen Selbstbeteiligung (SB)

Lassen Sie sich von Ihrem privaten Krankenversicherer Umstellungsangebote zur Erhöhung der Selbstbeteiligung in Ihrem Tarif zukommen. Die meisten Tarife werden in verschiedenen SB-Stufen angeboten.

Eine Erhöhung der generellen Selbstbeteiligung senkt normalerweise den monatlichen Beitrag. Gerade für Freiberufler und Selbständige ist die Erhöhung der Selbstbeteiligung eine interessante Möglichkeit, die Beitragslast der PKV zu reduzieren. 

Für Angestellte ist diese Option nur bedingt sinnvoll, denn der Arbeitgeber beteiligt sich zwar am geringeren PKV Beitrag - nicht jedoch an einer höheren Selbstbeteiligung. Deshalb empfehlen wir Angestellten, mit der Selbstbeteiligung nicht zu hoch zu gehen.

Stolpersteine bei der Erhöhung der Selbstbeteiligung

Setzen Sie die Selbstbeteiligung (SB) nicht zu hoch an. Falls Sie zum Jahresende erkranken sollten und sich die Behandlung auch ins neue Kalenderjahr hineinzieht, fällt die Selbstbeteiligung unter Umständen zweimal voll an.

Bei einem sogenannten “Großschadentarif” mit einer generellen Selbstbeteiligung in Höhe von beispielsweise 3.000 EUR pro Jahr können in solchen Fällen schnell 6.000 EUR innerhalb eines kurzen Zeitraums fällig werden. 

Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung ist entsprechend nur dann sinnvoll, wenn Sie die Selbstbeteiligung für den Notfall 2-fach “auf der hohen Kante” haben und wenn Sie damit leben können, die Selbstbeteiligung gegebenenfalls jedes Jahr voll auszunutzen.

Ein weiteres Problem bei hohen Selbstbeteiligungen ist, dass die Rückkehr in einen Tarif mit einer geringeren Selbstbeteiligung schwierig wird. Der PKV-Versicherer sieht eine Reduzierung der Selbstbeteiligung normalerweise  als “Besserversicherung” des Versicherten an und verlangt beim Wechsel eine Gesundheitsprüfung.

Viele Großschadentarife - also Tarife mit hoher und sehr hoher Selbstbeteiligung - werden so zur Falle für den Versicherten.

 

Verzicht auf Leistungen

Haben Sie eventuell noch einen alten Bausteintarif mit versichertem 1-Bett-Zimmer und 90%-Zahnersatz. 

In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, das Leistungsniveau zu reduzieren und in günstigere Tarifbausteine zu wechseln.

Wenn Ihnen im Krankenhaus z.B. das 2-Bett oder Mehrbettzimmer ausreicht oder Sie sich mit geringeren Leistungen im Bereich Zahnersatz anfreunden können, fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach entsprechenden Umstellungsangeboten.

Bei Kompakttarifen (d.h. Tarifen in denen die ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen in einem einzelnen Tarif zusammengefasst sind) gibt es diese Möglichkeit nicht. In diesen Fällen muss der komplette Tarif gewechselt werden.

Umstellung auf jährliche Zahlweise

Im Rahmen einer jährlichen Zahlweise können Sie Ihren Beitrag etwas reduzieren. Zugegeben, die Ersparnis liegt in der Regel bei nur 3 bis 4% im Jahr, aber bei einem Jahresbeitrag von beispielsweise 6.000 EUR können das bis zu 240 EUR pro Jahr sein!

 

Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft

Der interne Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb des gleichen PKV Versicherungsunternehmens kann zu spürbar niedrigeren Beiträgen führen. 

§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt Versicherten das Recht, innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft den Tarif zu wechseln, sofern es sich um einen gleichartigen Tarif handelt. Der private Krankenversicherer  ist entsprechend verpflichtet, den Antrag auf Tarifwechsel, unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Altersrückstellung, anzunehmen.

Fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung an, welche Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz für Sie zur Verfügung stehen und verlangen Sie eine detaillierte Gegenüberstellung, wie sich die Leistungen, der zur Verfügung stehenden Tarife von Ihrem aktuellen Tarif unterscheiden.

Achten Sie darauf, den Leistungsumfang nicht zu stark zu reduzieren. Auch im neuen Tarif kann der Beitrag wieder steigen und eine Erhöhung des Versicherungsumfangs ist in den meisten Fällen mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. 

Achtung: Bisex- und Unisex-Tarife

Wenn Sie aktuell noch in der alten Bisex-Tarifwelt versichert sind (Versicherungsbeginn vor 2009), achten Sie unbedingt darauf auch in dieser Tarifwelt zu bleiben.

Beim Wechsel in aktuelle Unisex-Tarife - auch innerhalb der gleichen Gesellschaft verlieren Sie - nach aktueller Gesetzeslage - Ihren Anspruch auf den Standardtarif für Rentner!

 

Wechsel der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Der Wechsel der Versicherungsgesellschaft sollte wirklich nur die allerletzte Option sein und auch nur für diejenigen, die erst seit wenigen Jahren in der privaten Krankenversicherung versichert sind.

Warum? Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft verlieren Sie immer einen (Groß-)Teil der bisher gebildeten Alterungsrückstellungen. 

In PKV Alttarifen ohne portable Alterungsrückstellungen (Versicherungsbeginn vor 2009) verlieren Sie beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft Ihre Altersrückstellungen sogar komplett - deshalb empfehlen wir einen Wechsel in diesem Fall generell nicht. In diesem Fall verlieren Sie zusätzlich Ihr Anrecht auf den Standardtarif für Rentner - da Sie beim Wechsel zu einem anderen PKV Unternehmen nur in einen Unisex-Tarif wechseln können.

Der Wechsel der PKV lohnt sich - wenn überhaupt - nur für junge, gesunde Versicherte, die sich durch den Wechsel ein besseres Leistungsniveau sichern.

 

Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist mit vielen Hürden verbunden und in den meisten Situation nicht möglich.

Um als Angestellter in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren zu können, muss Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350 EUR) fallen - für Versicherte, die bereits vor dem 31.12.2020 privat versichert waren, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 58.050 EUR). 

Fällt Ihr Einkommen - zum Beispiel durch die Reduzierung Ihrer Arbeitszeit oder die Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine betriebliche Altersvorsorge - unter diese Grenze, werden Sie sofort versicherungspflichtig und müssen in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Inzwischen können gesetzlich Versicherte dann auch in der Gesetzlichen bleiben, wenn ihr Gehalt wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt.

Für Selbständige ist es deutlich schwieriger und in der Regel nicht praktikabel  in die Gesetzliche zurückzukehren. Auch hier muss eine Versicherungspflicht eintreten, um wechseln zu können. 

Die Versicherungspflicht kann nur eintreten, indem Sie sich im Hauptberuf anstellen lassen und Ihre Selbständigkeit entsprechend im Nebenberuf weiter ausüben oder Ihre Selbständigkeit aufgeben. Zu beachten ist hier, dass die hauptberufliche Beschäftigung den Hauptteil Ihrer Einnahmen und Arbeitszeit ausmachen muss. 

Diese Regelung ist für die wenigsten Selbständigen und Freiberufler wirklich praktikabel, deshalb gibt es für diese Personengruppen nur sehr wenige Möglichkeiten in die GKV zurückzukehren.

Personen über 55 Jahre haben so gut wie keine Möglichkeiten in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren - auch wenn Sie durch eine abhängige Beschäftigung eigentlich versicherungspflichtig würden.

 

Wechsel in den Standardtarif für Rentner oder den Basistarif

In der privaten Krankenversicherung gibt es zwei sogenannte Sozialtarife, die der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)  ähneln bzw. an die Leistungen der GKV angelehnt sind.

Der erster ist der Standardtarif für Rentner, der Versicherten offen steht, die bereits vor 2009 privat versichert waren. In den Standardtarif kann wechseln, wer älter als 65 Jahre ist. Alternativ steht der Tarif Personen ab 55 offen, die mit ihrem Einkommen unter der speziellen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 58.050 EUR) liegen. 

Der Beitrag im Standardtarif für  Rentner darf den durchschnittlichen Höchstsatz in der GKV nicht überschreiten. Da in diesem Tarif allerdings die bisher angesammelten Alterungsrückstellungen angerechnet werden, ist der Beitrag ist normalerweise deutlich günstiger.

Der Basistarif ist - im Gegensatz zum Standardtarif für Rentner - näher an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, liegt aber im Beitrag normalerweise deutlich höher. Der Beitrag für den Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der GKV zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrages begrenzt.

Die Leistungen dieser beiden Tarife sind dem Leistungsniveau der gesetzliche Krankenkasse zwar ähnlich aber nicht identisch. Das Leistungsniveau sowohl im Basistarif als auch im Standardtarif für Rentner liegt zum Teil unter dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse. 

Den Wechsel in den Basis- oder Standardtarif für  Rentner sollten Sie erst dann in Erwägung ziehen, wenn alternative Tarife innerhalb Ihres Versicherers keine finanzielle Entlastung bringen.


Was sind die Hintergründe für die Beitragsanpassung 2021?

Mit Beitragsanpassungen reagiert ein Krankenversicherer auf Entwicklungen bei den Gesundheitskosten.  Grundsätzlich steigen Beiträge zur Privaten Krankenversicherung durch steigende Behandlungskosten im Gesundheitssystem. Hinzu kommt aktuell noch die Belastung durch das seit Jahren niedrige Zinsniveau sowie die steigende Lebenserwartung.

Nähere Informationen finden Sie in unserem BLOG-Artikel So funktionieren Beitragsanpassungen in der PKV.