Die perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung: In diesem Artikel geht es darum, wie Sie den richtigen BU-Versicherer und den passenden Tarif finden.
Nachdem wir uns in...
Im Artikel Zitronenfalter, haben wir einige Missverständnisse zur Bürohaftpflichtversicherung aufgedeckt und haben dabei kurz das Thema der echten Vermögensschäden angeschnitten. Dieser Artikel geht näher auf die echten Vermögensschäden im Rahmen einer sogenannten Berufshaftpflichtversicherung ein.
In Gesprächen mit unseren Kunden ist die Absicherung eigener Sachen häufig schnell erledigt. Intensiver wird es dann meistens zum Thema Haftung.
Schnell dreht es sich dann um verschiedenste Varianten der Haftpflichtversicherung:
Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Bürohaftpflicht, Produkthaftpflicht, Arzthaftpflicht, IT-Haftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Umweltschadenhaftpflicht....
Als Versicherungsexperten für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler gehören diese Varianten für uns zur Alltagsarbeit.
Für Kunden können wir dann gelegentlich so wirken, wenn wir zum Thema Haftpflichtversicherung gefragt werden:
Das Thema Missverständlichkeit im Bereich der Haftpflichtversicherung haben wir im Artikel Zitronenfalter näher betrachtet.
Missverständnisse rund um das Thema Haftpflichtversicherung sind das eine.
Die Vielzahl der Varianten der Haftpflichtversicherung sorgen für zusätzliche Verwirrung - welche Versicherung brauche ich eigentlich? Ist dies nicht bereits über eine andere Versicherung abgesichert?
Nachdem wir das Thema Bürohaftpflichtversicherung ausführlicher betrachtet haben, geht es nun zum typischen Partner der Bürohaftpflichtversicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung.
Typischerweise Berufe, deren Tätigkeit überwiegend beratenden oder vermittelnden Charakter hat.
Dazu zählen zum Beispiel:
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Unternehmensberater, Versicherungsmakler, Immobilienmakler.
Im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung sind die echten/reinen Vermögensschäden versichert, die Ihre Kunden durch Sie erleiden. Die "echten", sind die Vermögensschäden ohne das es einen Personen- oder Sachschaden vorher gab.
Dabei wird nicht nur die Entschädigung der berechtigten, versicherten Schäden übernommen, für die man Sie verantwortlich macht, sondern auch die Prüfung der Ansprüche gegen Sie und die Verteidigung im Rahmen eines sogenannten "passiven Rechtsschutzes".
Vertragsbestandteil ist dabei immer eine sogenannte Versicherungssumme. Diese regelt, bis zu welcher Höhe die Versicherung kosten übernimmt.
Versichert sind Sie im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Schadensersatzansprüche aus der Ausübung der versicherten Tätigkeit.
Achten Sie stets auf eine zutreffende und aktuelle Tätigkeitsbeschreibung.
Versicherungsnehmer und die bedingungsgemäß oder im Versicherungsschein benannten mitversicherten Personen oder Unternehmen sind versichert.
Versicherungsnehmer ist normalerweise das Unternehmen selbst.
Je nach Unternehmensstruktur und wer für das Unternehmen tätig ist, sind hier individuelle Vereinbarungen erforderlich.
Während die Berufshaftpflichtversicherung die "echten" Vermögensschäden absichert, schützt Sie die Bürohaftpflicht vor berechtigten oder unberechtigten Ansprüchen von Personen- und Sachschäden und der in Folge dessen, auftretenden Vermögensschäden (wie z. B. ein Schmerzensgeld oder Lohnfortzahlung etc).
Achten Sie also darauf, dass Sie für Ihr Unternehmen in der Haftpflichtversicherung die passenden Kombinationen absichern.
Berufshaftpflicht und Bürohaftpflicht sind beide wichtig!
Wir finden mit Ihnen die passende Kombination der Absicherungen.
Die perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung: In diesem Artikel geht es darum, wie Sie den richtigen BU-Versicherer und den passenden Tarif finden.
Nachdem wir uns in...
So erhalten Sie ein passendes Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Um dieses Thema dreht sich dieser Teil der Artikelserie "Auf dem Weg zur perfekten BU".