Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergiegewinnung genutzt werden sollen. Wie sieht das für gewerblich genutzte Objekte aus? Die Betriebshaftpflichtversicherungen hinkt neuen Regelungen leider noch etwas hinterher …
Warum, weshalb, wieso erfahren Sie hier:
Wie diese Planung des Koalitionsvertrags letztlich in Gesetzesform gegossen aussehen wird, kann man heute natürlich noch nicht sagen. Es scheint aber sehr sicher, dass es auch für gewerbliche Neubauten eine Verpflichtung geben wird, die Dachflächen mit Photovoltaikanlagenmodulen zu bestücken.
Was im Privatbereich inzwischen von den meisten Haftpflicht Tarifen als zusätzliches Haftungsrisiko mit abgesichert wird, gilt für die Betriebshaftpflichtversicherung allerdings nicht!
Ähnlich wie bei einem Fahrzeug, sollten bei einer Photovoltaikanlage sowohl die Schäden an der Photovoltaikanlage selbst, wie auch die Schäden versichert werden, die von der Anlage verursacht werden. Für Schäden, die durch eine Photovoltaikanlage verursacht werden ist die Haftpflichtversicherung verantwortlich.
Ist die Anlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert, kann die Photovoltaikanlage in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert werden.
Sie werden sich jetzt wahrscheinlich fragen, welche Schäden eine Photovoltaikanlage überhaupt verursachen kann, richtig? Und ja, Schäden durch Photovoltaikanlagen sind selten, aber wenn sie passieren, können sie unter Umständen existenzbedrohend hoch sein, so dass eine Haftpflicht angesagt ist.
Okay, was kann also passieren?
Sie sind stolzer Besitzer einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Bürogebäude oder Ihrer Halle? Beachten Sie bitte folgende Punkte:
Damit die Investition in die Zukunft, nicht zur Belastung der Gegenwart wird!