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Immobilien-Rechtsschutz - Wieviel, Was und Wann?

In Bezug auf den Immoblien-Rechtsschutz wird uns häufig die Frage gestellt:

“Was kostet dieser Schutz eigentlich?” 

Unserer Erfahrung nach, ist es oftmals nicht die Beitragshöhe, die über den erfolgreichen Versicherungsschutz entscheidet, sondern der aufsteigende “Rauch am Horizont”; sprich der drohende Schadenfall.

In aller Regel haben die Versicherer ein “Fangnetz” (sprich: Risikofragen) im Rechtsschutzantrag eingebaut, welches sich nach bestehende Ereignissen oder Vorkommnissen hinsichtlich möglicher Leistungsfälle erkundigt.

In der Rechtsschutzversicherung ist es nicht nur das oben genannte “Fangnetz”; sondern eher eine "meterdicke Mauer", die besagt, dass erst nach Ablauf von drei Monaten der Versicherungsschutz greift und Leistungsfälle versichert sind. 

So bleibt vielen Kunden unter Umständen nur die Möglichkeit Rechtsstreitigkeiten mit dem Bauamt, mit dem Mieter, mit dem Nachbarn etc. auf eigene Kosten zu führen. 

Wie hoch sich die Kosten für einen Rechtsstreit belaufen können, hängt in aller Regel vom Streitwert (z.B. Jahresmietwert) ab. Eine sehr nützliche Orientierungshilfe bietet hierzu der 

Prozesskostenrechner vom Deutscher Anwalt­verein e.V. (DAV):

Aber selbst wenn man sich frühzeitig mit den Risiken auseinandersetzt, so ist die Ausgestaltung und Ausformulierung der Bedingungswerke der einzelnen Anbieter genauestens zu prüfen.

Egal ob es sich um Anliegerkosten oder die zeitliche Interpretation des Rechtsverstoßes handelt, so sind die Unterschiede innerhalb der einzelnen Versicherungsbedingungen eklatant und werden leider oft erst im Leistungsfall dem Einzelnen bewusst. 

Und dann ist da noch die Frage nach "Was ist denn eigentlich versichert?"

Während der Rechtsschutz für eine selbstgenutzte Immobilie zum Standardrepertoire einer guten Rechtsschutzversicherung gehört, gestaltet sich die Suche nach einem Vermieter-Rechtsschutz schon schwieriger. Nicht jeder Versicherer bietet dazu einen öffentlich zugänglichen Tarifrechner an. 

Und die Suche nach einer Bauherren-Rechtsschutz Versicherung gleicht eher einem wohlgehütetem Staatsgeheimnis und bedarf einer zusätzlichen Lösung. Gerichtliche Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art in Verbindung mit Baumaßnahmen, sind bedingungsgemäß kein versicherter Leistungsfall im Rahmen der Immobilien Rechtsschutzversicherung.

Wer sich mit den einzelnen Themen zu diesem Bereich genauer auseinandersetzen möchte, kann sich unter folgendem Link der Roland Gruppe, hilfreiche Informationen einholen:

Was sind die juristischen Streitfälle im Miet- und Immbilienrecht (Quelle: Roland Gruppe)

ROLAND Rechtsschutz blickt auf eine lange Erfahrung zurück. Über 60 Jahre ist es her, dass die ersten zwei Mitarbeitenden in Köln ihren Dienst antraten. Seit 1957 kämpft der Versicherer bereits für das gute Recht der Kunden.

Sie haben keine Lust sich selbst schlau zu machen?

Kommen Sie auf uns zu, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

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