Mit Beitragsanpassungen reagiert ein Krankenversicherer auf Entwicklungen bei den Gesundheitskosten. Grundsätzlich steigen Beiträge zur Privaten Krankenversicherung (PKV) durch steigende Behandlungskosten im Gesundheitssystem. Hinzu kommt aktuell noch die Belastung durch das seit Jahren niedrige Zinsniveau sowie die steigende Lebenserwartung der Versicherten.
Die Krankenversicherer prüfen jährlich und für jeden einzelnen Tarif, ob die tatsächlich angefallenen Kosten von den tariflich kalkulierten Kosten abweichen. Ist die Abweichung größer als der im jeweiligen Tarif vereinbarten Schwellenwert, so muss der Tarif angepasst werden. Liegt die Abweichung unter dem tarifinternen Grenzwert, so gibt es keine Beitragsanpassung. Kontrolliert wird die Berechnung der Abweichungen sowie die daraus resultierende Anpassung durch unabhängige Treuhänder.
“Scheitert” ein Tarif mehrere Jahre am Schwellenwert für eine Beitragsanpassung, führt das in den Folgejahren oft zu einem größeren Beitragssprung, bei dem die Anpassungen auf einen Schlag nachgeholt werden. Ein Ausweg aus diesem Dilemma wären gleichmäßigere, jährliche Anpassungen, was das gesetzliche Regelwerk allerdings nicht zulässt.
Im Vergleich zur Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse jährlich. Zum Einen, weil sich der Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse an die steigende Einkommensentwicklung der Versicherten anpasst und zum anderen, weil die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze jährlich angehoben wird.
Beitragssteigerungen sind also nicht einseitig, nur im PKV-System, zu sehen. Auch die Zeitschrift „Finanztest“ kommt auf längere Sicht zu der Schlussfolgerung: „Die Kosten pro Versicherten steigen gleichermaßen, egal, ob privat oder gesetzlich versichert.“
Die Kosten im medizinischen Bereich sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Ein Grund dafür sind Fortschritte in der High-Tech-Medizin, die zu teuren neuen Medikamenten und kostenintensiven Behandlungsmethoden führen.
Ein weiterer Grund für steigende Beiträge in der PKV, der auf den ersten Blick nicht ganz so ersichtlich ist, ist das seit Jahren niedrige Zinsniveau, welches sich unmittelbar auf die Alterungsrückstellungen der Versicherten auswirkt. Alterungsrückstellungen - der Einfachheit halber oft auch Altersrückstellungen genannt - sind Beitragsanteile, die vom Versicherer für die Gesundheitskosten der Versicherten im Alter zurückgelegt werden.
Altersrückstellungen sollen Beitragsanpassungen im Alter moderieren. Sie stellen somit eine Vorsorge für die absehbar höheren Gesundheitskosten im Alter dar.
Große Teile der Beiträge werden also von den Krankenversicherern als Altersrückstellungen am Kapitalmarkt angelegt. Leider geht es den Versicherern nicht anders als jedem anderen Sparer: die seit Jahren sinkenden Zinserträge in der Kapitalanlage der Krankenversicherer lassen die Altersrückstellungen nicht so wachsen, wie es zur Ausfinanzierung der antizipierten Gesundheitskosten im Alter notwendig wäre.
Dazu kommt eine steigende Lebenserwartung der Versicherten, was die Finanzierungslücke noch vergrößert.
Um die vollumfängliche medizinische Versorgung der Versicherten auch im Alter gewährleisten zu können, müssen diese Finanzierungslücken durch entsprechende Beitragsanpassungen ausgeglichen werden.
Und so schließt sich der Kreis.
Sie haben eine Beitragsanpassung Ihrer Privaten Krankenversicherung erhalten? Schauen Sie für Tipps, Hinweise und Empfehlungen auch in unserem anderen BLOG-Post zum Thema Beitragsanpassungen in der PKV vorbei.