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Der Spezial-Straf-Rechtsschutz  - ein Must-have!

Egal ob einem ehrenamtlichen Kassenwart des örtlichen Tennisvereins vorgeworfen wird, sich aus der Vereinskasse bedient zu haben, ein Lehrer beschuldigt wird seiner Pausenaufsicht nicht nachgekommen zu sein, während sich ein Kind verletzt hat oder Ihnen vorgeworfen wird an einem Unfall vorbeigefahren zu sein, ohne Hilfe zu leisten - in bestimmten Funktionen kann jeder schnell dem - auch unberechtigten - Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat ausgesetzt sein.

Warum ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz ein Must-have?

Das strafrechtliche Risiko hat immer größere Dimensionen angenommen. Die Flut neuer Gesetze, Richtlinien und Verordnungen steigt - gefühlt - mit jedem Tag und ist auch von Experten kaum noch zu überblicken.

Verstärkte behördliche Kontrollen, wachsendes Umweltbewusstsein und eine erhöhte Anzeigebereitschaft führen zusätzlich dazu, dass die Zahl der Ermittlungs- und Strafverfahren, gerade im beruflichen Bereich, sprunghaft zugenommen haben.

Häufig handelt es sich um unbewusste Vergehen, allerdings kommt es immer öfter auch zu falschen Verdächtigungen. Da die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet ist, jedem Verdacht nachzugehen, enden solche Fälle in der Regel in einem Ermittlungsverfahren.

Die Betroffenen sind dann zwangsläufig auf einen Rechtsanwalt angewiesen, da sie selbst keine Akteneinsicht erlangen.

 

Grundsatz: Nur natürliche Personen können strafrechtlich verfolgt werden -  keine Unternehmen!

 

Wie kann sich das auswirken?

Zum Beispiel wird die Unternehmensleitung, für das Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht oder es wird ihnen ein Organisationsverschulden (Verletzung von Auswahlpflichten, Kontroll-, Überwachungs- und Instruktionspflichten) vorgeworfen.

Aber auch im Privatleben, als Angestellter oder im Ehrenamt kann es zum Vorwurf von Vorsatztaten kommen.

Was unterscheidet den Spezial-Straf Rechtsschutz vom Straf Rechtsschutz?

Der Spezial-Straf Strafrechtsschutz ist eine sinnvolle Ergänzung der Standard-Versicherungslösung. Denn hier besteht Rechtsschutz, auch bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Handlung.

Strafrechtliche Delikte, unterliegen grundsätzlich dem Vorwurf eines vorsätzlichen Handelns, weshalb Sie typischerweise nicht unter den herkömmlichen Rechtsschutz fallen. Der Vorsatz ist eine typische Ausschlussklausel von Versicherungsbedingungen.

Kommt es aber zu einer rechtskräftigen Verurteilung, so sehen die Versicherungsbedingungen eine Rückforderung der erbrachten Leistung vor.

Wer kann diesen Schutz versichern?

#1 Betriebe, Vereine, juristische Personen 

Die Versicherungslösung umfasst die Geschäftsleitung und, entweder namentlich benannt oder aber alle, Betriebsangehörige des Unternehmens (auch Betriebs-Ärzte).

Selbst frühere Mitarbeiter des versicherten Unternehmens, erhalten Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die sich aus ihrer Tätigkeit für das Unternehmen nachträglich ergeben haben.

#2 Privat Verträge (natürliche Personen) 

Im Gegensatz zur erstgenannten "Unternehmerlösung" ist in diesem Fall,  Vertragspartner und damit Versicherungsnehmer, die natürliche Person - der Mensch.

Vielleicht sind dem Verein die Kosten zu hoch, vielleicht sieht der Betrieb das Risiko nicht oder vielleicht möchte ich einfach nur mein privates Vermögen schützen.

In diesem Fall, ist eine Erweiterung der bestehenden Familien- oder Single-Rechtsschutzversicherung die Lösung.

Experten Tipp: Sehr gute Produktlösungen am Markt, sehen auch keine Rückzahlung der Leistung bei Verurteilung vor.