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Tätigkeitsbeschreibung und Jahresmeldungen - Check! Sicher?

Die Bedeutung der Betriebsbeschreibung bzw. der Tätigkeiten haben wir in unserem Blogbeitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung (Die Betriebsbeschreibung - eine Art Lebenslauf  Ihres Unternehmens) bereits beschrieben.

Und zu keinem Zeitpunkt ist es so wichtig, auf dieses Thema der Betriebsbeschreibung noch einmal einzugehen, wie gerade jetzt: Täglich erhalten wir die sogenannten Jahresmeldebögen der Betriebshaftpflichtversicherer, in denen die Kunden nach Umsatzzahlen, Tätigkeiten und abgerechneten Leistungen des vergangenen Geschäftsjahres befragt werden.


Natürlich denkt sich jeder, “aha ... nicht nur das Finanzamt interessiert sich für meine Umsatzsprünge” und ist gedanklich schon beim Häkchen

✅  KEINE ÄNDERUNGEN

Aber was bedeutet das eigentlich?

... Naja - es gab eben keine Änderungen im vergangenen Jahr!

 

Ist das wirklich so einfach?

Fünf Fragen aus unserem Alltag zur Betriebshaftpflicht: 

  1. Ist die Mitarbeiterzahl unverändert zum Vorjahr?
  2. Ist der Umsatz unverändert zum Vorjahr?
  3. Wie setzt sich die Umsatzverteilung zusammen?
  4. Sind die versicherten Tätigkeiten alle korrekt aufgeführt? Und was bedeutet eigentlich die versicherte Tätigkeit?
  5. Wurden Aufträge an andere Unternehmen vergeben (Stichwort: Subunternehmer)?

 

Würde die Frage der Versicherung lauten:

"Bitte geben Sie uns alle abgerechneten Positionen Ihrer Rechnungen aus dem vergangenen Jahr bekannt",

könnten z. B. folgende Veränderungen auffallen:

  • dass das aus Großbritannien bezogene Material, welches beim Kunden verbaut wird, mich als Handwerker in eine Quasi Hersteller Eigenschaft bringt und ich neben der Betriebshaftpflichtversicherung auch eine erweiterte Produkthaftpflicht benötige, da der Warenbezug außerhalb der EU erfolgt.

oder 

  • dass das verwendete Material und die Verarbeitung dessen, bislang dem Versicherer nicht bekannt ist und nachgemeldet werden sollte.

oder

  • dass durch die Vergabe und den Einsatz von Subunternehmern ich nicht nur meinen Umsatz und hoffentlich auch meinen Gewinn gesteigert habe, sondern mir auch die vom beauftragten Subunternehmer und von mir abgerechnete Leistung, als Haftungspotenzial bei Reklamationen ins Haus geholt habe.

Deshalb: Halten Sie vor dem "Häkchen setzen" kurz inne und gehen die  abgerechneten Positionen im Geiste noch einmal durch. Eventuell findet sich in diesen, doch ein versteckter Hinweis, der die versicherten Tätigkeiten ergänzt.

Es gilt folgender Grundsatz:

Ein Risiko, das dem Versicherer nicht bekannt ist, führt in aller Regel zu einer Ablehnung der Leistungspflicht. 

Und noch ein Spar Tipp:

Wenn Sie sich bereits die Mühe machen, Ihre verschiedenen Tätigkeiten zu erfassen - geben Sie dem Versicherer unbedingt auch deren prozentuale Verteilung bekannt.

Wenn sich das Risiko unterscheiden lässt, kann gegebenenfalls ein günstigerer Prämienfaktor für das niedrigere Risiko dem Vertrag zu Grunde gelegt werden und Sie somit ein paar wertvolle Euro sparen.

Wir helfen Ihnen bei der Tätigkeitsbeschreibung und finden einen Versicherer für Sie , der genau Ihren "Lebenslauf" attraktiv findet.

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