
Zugegeben der Name BGVFLEXImobil geht nicht einfach über die Lippen - aber wenn's spart, dann soll's recht sein, oder?
Durch den Brexit haftet man als Importeur von britischen Produkten unter Umständen als Hersteller!
Grenzkontrollen, Zollabwicklung, Fangquote .... mediale Themen, in aller Munde! Trotz einer erzielten Einigung in letzter Minute zwischen GB und der EU, läuft es noch nicht ganz rund in der neuen Partnerschaft.
Allerdings wird einem Thema, das weitreichende Folgen für Händler hat und in Zukunft haben wird, unserer Erfahrung nach, eine zu geringe Aufmerksamkeit geschenkt: die Produkthaftung.
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet ein Unternehmen unter Umständen als Hersteller, wenn es ein Produkt zum Verkauf oder zu einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck in den Geltungsbereich des Europäischen Wirtschaftsraums einführt.
Bezieht also ein deutsches Unternehmen Produkte oder Rohstoffe sowie Komponenten aus dem Vereinigten Königreich, so gilt es seit dem Brexit für solche Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz als Hersteller.
Der bisherige Betriebshaftpflichtversicherungsschutz greift nicht mehr umfassend und sollte entsprechend auf die neue Situation angepasst werden.
Melden Sie die aus dem Vereinigten Königreich bezogenen Produkte - inklusive dem Umsatz - Ihrem Betriebshaftpflichtversicherer und lassen Sie sich den umfassenderen Versicherungsschutz bestätigen.
Zugegeben der Name BGVFLEXImobil geht nicht einfach über die Lippen - aber wenn's spart, dann soll's recht sein, oder?
Oftmals fragen uns Kunden, warum wir bei der Tätigkeitsbeschreibung oder Betriebsbeschreibung so stark ins Detail gehen.