Zum Jahreswechsel stehen viele Neuerungen, Fristen und Änderungen an. Dies gilt auch für einige Versicherungen.
Dieser Artikel ist Teil 1 einer Serie und behandelt die...
Die Frage, ob man als Beamter oder verbeamteter Lehrer wirklich eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötigt, wird uns immer wieder gestellt.
Klare Antwort: ja!
Wer mehr über das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung - die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte - erfahren will, sich für die Hintergründe, warum auch Beamte eine Arbeitskraftabsicherung benötigen und warum eine "normale" Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte oft nicht ausreicht interessiert, der darf gerne weiterlesen.
Anders als Angestellte und Selbständige werden Beamte nicht berufsunfähig sondern dienstunfähig. Diese Feststellung mag im ersten Moment etwas kleinlich erscheinen, da beide Begriffe einen ähnlichen Zustand beschreiben, die Unterschiede sind jedoch gravierend.
Beamte haben entsprechend einen speziellen Bedarf zur Absicherung ihrer Arbeitskraft, die eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend abdeckt.
Zur perfekten Absicherung brauchen Beamte also eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU), um die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abzufedern.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung, die um eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) erweitert und damit auf die Bedürfnisse von Beamten angepasst wurde.
Das Besondere an der "echten" Dienstunfähigkeitsversicherung ist, dass der Versicherer das Urteil des Dienstherren anerkennt und auf eine eigene DU-Prüfung verzichtet. Genau dieser Verzicht auf die Leistungsprüfung durch den Versicherer stellt den unschätzbare Vorteil der Dienstunfähigkeitsversicherung dar.
Wer dienstunfähig ist, gilt nicht automatisch auch als berufsunfähig.
Tatsächlich liegt in vielen Fälle von Dienstunfähigkeit keine Berufsunfähigkeit im Sinne der BU-Versicherungsbedingungen vor, so dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung hier nicht leisten würde.
Während bei einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Leistungsfall aufwendig geprüft wird, ob der Versicherte seine Tätigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mehr als 50% nicht mehr ausüben kann, "hängt" sich der DU-Versicherer einfach an die Entscheidung des Dienstherrn. Die Beantragung und Prüfung im Leistungsfall wird dadurch erheblich vereinfacht.
In der echten Dienstunfähigkeitsversicherung entfällt die 50%-Grenze, die man aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kennt. Wurde der Beamte vom Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, greift die "echte" DU-Klausel und der Beamte erhält die versicherte DU-Rente.
Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist in den §§ 44 bis 49 BBG geregelt.*
So gilt ein Beamter bzw. eine Beamtin als allgemein dienstunfähig,
* Zum Teil können für Beamte der Länder und der Kommunen in den einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen gelten.
Während eine Berufsunfähigkeit (BU) immer durch einen Arzt festgestellt werden muss, entscheidet bei Beamten der Dienstherr analog der oben genannten Kriterien darüber, ob ein Beamter dienstunfähig ist. Grundlage für diese Entscheidung bildet in der Regel ein amtsärztliches Gutachten.
Alternativ zur Versetzung in den Ruhestand, kann der Dienstherr den Beamten aber auch anderweitig versetzen oder ihm andere Aufgaben übertragen, soweit dies möglich ist.
Häufige Gründe für eine frühzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit sind psychische Probleme sowie Rückenleiden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Unfälle spielen auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung eine eher untergeordnete Rolle.
Gerade Lehrer sind sehr häufig mit dem Thema Dienstunfähigkeit konfrontiert. Laut Statistiken scheidet jeder 5. Lehrer vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem aktiven Beamtendienst aus.
Die Höhe der staatlichen Absicherung von Beamten hängt in erster Line vom Beamtenstatus und den zurückgelegten Dienstjahren ab.
Besonders hart trifft es junge Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe. In den ersten fünf Dienstjahren haben (Jung-)Beamte und Referendare in der Regel noch keine Ansprüche aus der staatlichen Beamtenversorgung.
Im Falle einer Dienstunfähigkeit, werden sie aus dem Dienst entlassen (Ausnahme: Dienstunfall) und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Das Problem: auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt eine Wartezeit von 60 Monaten. Da die meisten der Jungbeamten diese Wartezeit (noch) nicht erfüllen, haben sie auch keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gerade junge Beamte haben eine riesige Versorgungslücke. Eine gute und ausreichend hohe Dienstunfähigkeitsversicherung ist also besonders für Dienstanfänger wichtig.
Besser gestellt sind Beamte auf Lebenszeit. Diese erhalten - sofern sie 5 Dienstjahren absolviert haben - ein Ruhegeld im Falle der Dienstunfähigkeit.
Bei jungen bzw. frisch auf Lebenszeit verbeamteten Beamten ist das Ruhegeld allerdings nicht mehr als eine Basisabsicherung. Die Höhe dieser Bezüge richtet sich nach dem bis dahin erworbenen Anspruch aus der staatlichen Beamtenversorgung. Nach 40 Dienstjahren liegt die Versorgung beispielsweise bei rund 70 % des letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezugs.
Je weniger Dienstjahre absolviert wurden, desto niedriger fällt das Ruhegehalt aus. In den ersten 18 Dienstjahren kann man davon ausgehen, dass es in Höhe der Mindestversorgung gezahlt wird.
Eine Dienstunfähigkeit ist folglich für alle Beamten sinnvoll, die sich nicht ausschließlich auf die staatliche Absicherung verlassen wollen und ihr Einkommen schützen wollen.
Die aktuelle Höhe des Ruhegelds können Sie beim zuständigen Landesamt für Besoldung erfragen.
Das Herzstück der Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel).
Man unterscheidet zwischen der echten, unechten, vollständigen und unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel.
Sie können sich wahrscheinlich schon denken, wohin das führt... Richtig, nur mit der echten Dienstunfähigkeitklausel erhält der Beamte die umfänglichste Arbeitskraftabsicherung!
Bei der sog. echten DU-Klausel folgt der Versicherer dem Urteil des Dienstherrn - eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit durch den Versicherer gibt es nicht. Wird der Beamte wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und scheidet aus dem aktiven Dienst aus, leistet der Versicherer. Voraussetzung für die Leistung ist natürlich, dass die vorvertraglichen Angaben im Antrag (z.B. Gesundheitsangaben) korrekt waren.
Im Gegensatz dazu, leistet ein Versicherer mit einer unechte DU-Klausel nur wenn der Beamte neben der Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand zusätzlich noch nachweist, dass er tatsächlich dienstunfähig ist. Eine unechte DU-Klausel führt also zu einer Leistungsprüfung des Versicherers.
Wichtig ist auch darauf zu achten, dass die Dienstunfähigkeitsklausel nicht nur für die Beamten auf Lebenszeit gilt, sondern diese auch für Beamte auf Widerruf (z.B. Referendare) und Beamte auf Probe gilt (-> vollständige und unvollständige DU-Klausel).
Neben der Ausgestaltung der DU-Klausel sollten Sie bei der Entscheidung für die Dienstunfähigkeitsversicherung auch auf folgende Punkte achten:
Spezielle Dienstunfähigkeit für Polizeivollzugsbeamte
Polizeibeamte müssen in Ihrem Beruf hohen gesundheitlichen und berufsspezifischen Anforderungen genügen, so zum Beispiel die Handhabung der Dienstwaffe. Erfüllt ein Polizist diese Anforderungen nicht mehr, wird er wegen Polizeidienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (Beamte auf Lebenszeit) bzw. aus dem Polizeidienst entlassen (Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe).
Die Polizeidienstunfähigkeit eine Sonderform der Dienstunfähigkeit, die mit der Absicherung der sog. "Speziellen Dienstunfähigkeit" auch besonders versichert werden muss.
Nur mit dem Einschluss der speziellen Dienstunfähigkeit sind Polizeibeamte bedarfsgerecht abgesichert.
Aktuell versichern leider nur wenige Lebensversicherer die Dienstunfähigkeit. Diese sind unter anderem:
Das ist die Gretchenfrage.. die Höhe der versicherten DU-Rente sollte sich optimalerweise an Ihrem individuellen Bedarf orientieren. Viele DU-Versicherer begrenzen allerdings die Absicherungshöhen - abhängig von der Besoldungsgruppe und dem Status (Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit) des Versicherten.
Junge Beamte, Beamte auf Widerruf (Referendare) und Beamte auf Probe, die noch keine Ansprüche aus der staatlichen Beamtenversorgung haben, haben in der Regel einen deutlich höheren Absicherungsbedarf als ein Beamter auf Lebenszeit.
Auf der anderen Seite haben auch Beamte auf Lebenszeit, die noch keine 60 Monate im Dienst sind, noch keinen Anspruch auf ein Ruhegeld. Und da sich die Höhe des Ruhegeld an den erworbenen Ansprüchen festmacht, haben auch Beamte auf Lebenszeit zumindest in den ersten Jahren einen höheren Bedarf.
Einige Versicherer lösen dieses Problem, indem Sie speziell für junge Beamte eine zwei-phasige Absicherung anbieten. So haben z.B. Lehramtsreferendare oder junge Lehrer, die noch auf Probe verbeamtet sind, die Möglichkeit in den ersten Berufsjahren eine höhere DU-Rente abzusichern. Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit, dem Erfüllen der 5-jährigen Wartezeit oder einfach nach Ablauf der ersten Phase, fällt die versicherte DU-Rente automatisch auf eine geringere DU-Rente ab.
Solche Produkte werden aktuell zum Beispiel von der Allianz Lebensversicherungs-AG und auch der DBV Lebensversicherung (inkl. Teil-Dienstunfähigkeit) angeboten.
Der Beitrag für eine Dienstunfähigkeitsversicherung hängt - ähnlich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - von folgenden Faktoren ab:
Ein Polizeibeamter zahlt in der Regel einen deutlich höheren Beitrag als ein Gymnasiallehrer oder Verwaltungsbeamter.
Lehrer, die am Gymnasium unterrichten sind bei vielen DU-Versicherern sehr günstig versicherbar, Real- oder Grundschullehrer liegen im Beitrag geringfügig höher. Gerade bei diesen Schulformen kann es größere Unterschiede in den Beiträgen geben, so dass sich ein Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherung lohnt.
Für Referendare und Beamte auf Widerruf (Beamte in Ausbildung) werden von manchen Versicherern vergünstigte "Starter-Tarife" angeboten, die in den ersten Versicherungsjahren einen reduzierten Beitrag haben (z.B. Dienstanfängerpolice der DBV).
Optimalerweise versicherte man die Dienstunfähigkeitsversicherung bereits im Studium, der Ausbildung oder als Beamter auf Widerruf.Auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gilt: Je jünger der Versicherte beim Abschluss, desto günstiger ist die DU und desto einfacher kommt man durch den Antragsprozess.
So, damit haben wir erst einmal einen groben Überblick zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). Konnten wir Ihre Fragen zur DU beantworten?
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welcher DU-Versicherer am besten zu Ihnen passt. Einfach, unverbindlich und kostenlos!
Wir freuen uns auf Sie ❤️
Zum Jahreswechsel stehen viele Neuerungen, Fristen und Änderungen an. Dies gilt auch für einige Versicherungen.
Dieser Artikel ist Teil 1 einer Serie und behandelt die...
Die perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung: In diesem Artikel geht es darum, wie Sie den richtigen BU-Versicherer und den passenden Tarif finden.
Nachdem wir uns in...