Betriebsferien - nicht für Ihren Versicherungsschutz
Sommerferien bedeuten oftmals auch Betriebsferien!
Sommerferien bedeuten oftmals auch Betriebsferien!
Zum Jahresende holte uns Alle die Inventur ein.
In diesem Zusammenhang sind für die Versicherungsverträge wie z. B. die Inhalts-, Elektronik-, Maschinenbruch-, aber auch die Gebäudeversicherung die Zahlen des Bestandsverzeichnisses (Inventar) relevant.
Maschinen sind für viele Handwerker und Produktionsunternehmen die größten Investitionsgüter. Der Ausfall von Maschinen führt sehr häufig zu Umsatzausfällen. Deshalb ist es besonders wichtig, diese Geräte adäquat abzusichern. Welche Schäden deckt eine Maschinenversicherung?
"Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der Volksmund hat viele Redensarten gefunden, um es bildlich zu umschreiben, wenn es so stark regnet, dass man ins Überlegen kommt, ob man nicht besser zwei von jeder Art um sich scharen sollte.
Aus aktuellem Anlass möchten wir an dieser Stelle noch einmal unseren Blog Beitrag aus März 2021 in Erinnerung rufen und den Zusammenhang zur Gebäude- und zur Hausratversicherung herstellen, sowie die Relevanz für jeden einzelnen Eigentümer hervorheben.
Wird die Versicherungssumme innerhalb der Inhaltsversicherung nicht korrekt angegeben oder zu gering gewählt, greift in den meisten Verträgen die sogenannte Unterversicherungsklausel. D. h. bei einem Totalschaden erstattet der Versicherer zwar die versicherte Summe komplett, aber diese ist unter Umständen niedriger als der Wert, den Sie benötigen, um den Betrieb wieder "hochzufahren".
Jede Ministerpräsidentenkonferenz wird in den vergangen vier Monaten mit der Hoffnung begleitet, dass der "Laden um die Ecke" geöffnet und den UnternehmerInnen die Möglichkeit gegeben wird, ihren Lebensunterhalt ohne Unterstützung bestreiten zu können.
Schäden aufgrund Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel finden wir nahezu in allen Versicherungspolicen im Rahmen von Sachversicherungen (z.B. Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung). Vereinzelt, aber für unseren Geschmack viel zu selten, finden wir auch den Versicherungsschutz für weitere Elementargefahren (z. B. Erdbeben, Überschwemmung etc.).
Die Pandemie hält uns alle weiter fest im Griff und der Gesetzgeber ist bemüht, mit weiteren Maßnahmen die Kontakte zu verringern.
In Zeiten von Corona müssen viele Unternehmen aufgrund von Tätigkeitsverboten den Betrieb einstellen oder auf "Remote" umstellen.
Das führt dazu, dass die Betriebe häufig leer stehen. Leerstand erhöht das Schadensrisiko.