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Bürohaftpflichtversicherung - auch dann, wenn man kein Büro hat!

Für Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen, ist es für den Gesetzgeber völlig unerheblich, ob man ein Büro hat oder nicht. Auch treten die Schadensfälle ausserhalb von eigenen Büroräumlichkeiten auf. 

So z. B. in den Beispielen, die wir in unserem letzten Artikel zur Bürohaftpflichtversicherung benannt haben (vgl. dazu Blogbeitrag vom 04.11.2021 "Was der Zitronenfalter mit der Bürohaftpflichtversicherung zu tun hat"

- als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger oder Radfahrer)

- als Besucher (bei Ihren Kunden, als Messeteilnehmer oder auch einer Fortbildung)

Wer Anderen einen Schaden zufügt, muss laut Gesetz dafür aufkommen - im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Im Privatleben schützt eine private Haftpflichtversicherung vor solchen Ansprüchen auf Schadenersatz. Sie zahlt den Schaden, den Sie verursacht haben oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die private Haftpflichtversicherung deckt aber nur privat verursachte Schäden ab.

Sind Sie also in Ihrer Eigenschaft z. B. als Unternehmensberatender unterwegs und es kommt zu einem Schaden bei Ihren Kunden, so ersetzt die Bürohaftpflichtversicherung die berechtigten Schadensersatzansprüche und lehnt unberechtigte auf eigene Kosten, auch vor einem Gericht ab. 

Ob es sich nun bei den Schadensersatzansprüche um Personen- oder Sachschäden handelt, spielt dabei keine Rolle. Bei Vermögensschäden gelten wichtige Ausnahmen. So sind nur Vermögensschäden in Folge von einem Personen- oder Sachschaden versichert. 

Zu Recht, stellt man sich die Frage, warum eine solche Absicherung nicht grundsätzlich als Pflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Das Fehlen einer solchen Versicherung, kann existenziell bedrohende Auswirkungen nach sich ziehen. 

Und die Kosten p.a. belaufen sich auf einen geringen Prämiensatz im Verhältnis zur Versicherungssumme. 

Ob die Bürohaftpflichtversicherung allerdings für den Unternehmensberatenden in unserem Beispiel ausreichend ist, oder ob diese nicht um den Baustein (einer "echten") Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erweitert werden muss, entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam, wenn wir uns ein Bild über Ihre Tätigkeit gemacht haben. 

Bitte kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie erfahren möchten, wie eine für Sie passende individuelle Lösung unter Berücksichtigung Ihrer eventuell bereits bestehenden Absicherung gestaltet werden kann.

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