
Die perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung: In diesem Artikel geht es darum, wie Sie den richtigen BU-Versicherer und den passenden Tarif finden.
Nachdem wir uns in...
Wow, wir sind tatsächlich schon beim Finale unserer Artikelreihe rund um die Auswahl und den Abschluss der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) angekommen.
Time flies when you are having fun, non?
In den bisherigen Teilen haben wir folgende Themen rund um die Auswahl der perfekten Berufsunfähigkeitsversicherung behandelt:
In diesem Artikel geht es nun das, was man fälschlicherweise oft als "Kür" einstuft: Die korrekte Antragstellung zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und hier insbesondere die Angabe von Gesundheitszustand, Risikohobbys und Sportarten. Kurz gesagt: Was muss ich beim Ausfüllen des BU-Antrags beachten und wie gebe ich was am besten an.
Neugierig? Alles klar, let's go.
Wie bei jeder guten Serie haben auch wir uns das Beste für den Schluss aufgehoben: Die Angaben im BU Antrag.
Jedes Kind weiß inzwischen, dass eine gute Berufsunfähigkeit mit den Angaben im Antrag steht und fällt. Richtig? Falsch - kein Kind interessiert sich dafür.
Aber: Falsche, ungenaue oder fehlende Angaben können im Leistungsfall zu riesigen Problemen führen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer sogar die Zahlung der BU-Rente verweigern. Nicht gut.
Sie schließen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung schließlich ab, um finanzielle Sicherheit für den Fall des Falles zu haben.
Deshalb ist es extrem wichtig, die Zeit zu investieren, um den Antrag ordentlich auszufüllen. Denn einmal ausgefüllt und dokumentiert, können Sie sich entspannt zurücklehnen und haben das Thema erst einmal aus dem Kopf. Ein gutes Gefühl, oder?
Ein sauber ausgefüllter Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dem Versicherer in der Leistungsprüfung keine Ansatzpunkte geben, die zu Stolpersteinen auf Ihrem Weg zur BU-Rente führen. Dass man die persönlichen Angaben korrekt einträgt, davon gehen wir jetzt einfach einmal aus.
Über die Angabe des Berufs bzw. der Tätigkeit hatten wir ja schon im zweiten Teil unserer Serie berichtet, so dass wir uns heute ganz dem Herzstück des BU-Antrags, den sogenannten Risikofragen widmen können. Diese bestehen aus:
Anhand der Risikoprüfung schätzen Versicherer das Risiko ein, ob der Antragsteller eventuell (irgendwann einmal) berufsunfähig wird. Die sog. Risikoangaben (Gesundheitszustand, Risikohobbys, Sportarten) im BU-Antrag wirken sich also unmittelbar auf die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung und gegebenenfalls auch auf den Versicherungsschutz aus.
Ist aufgrund der Angaben keine normale Annahme möglich, reichen die Optionen des Versicherers von:
Während der erste Teil des BU-Antrags meistens noch "easy breezy" läuft, kommt man spätestens auf Seite 2/3, mit Beginn der Gesundheitsfragen, ins Stocken und wünscht sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Gesundheitsprüfung.
Und ja, eine "echte" Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen wünschen wir uns auch, aber ich bezweifle, dass uns dieses Glück in nächster Zeit - oder jemals - ereilt. Bis dahin, müssen wir uns also mit dem beschäftigen, was da ist.
Ganz wichtig: Sie brauchen keine Angst vor der Gesundheitsprüfung bzw. den Gesundheitsangaben zu haben.
Denn auch hier gilt einmal mehr: mit guter Vorbereitung, muss das Thema Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Stressfaktor mehr sein.
Der Zeitraum, der im Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung abgefragt wird, variiert von Versicherer zu Versicherer.
In der Regel wird in den Gesundheitsfragen nach Erkrankungen, Beschwerden und Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre (ambulant) bzw. der letzten 10 Jahre (stationär) gefragt. Einige BU-Versicherer schränken die Abfrage im ambulanten Bereich sogar auf 3 Jahre ein!
Zusätzlich gibt es in den meisten BU-Anträgen aber auch einige wenige unbefristete Fragen (i.d.R. nach HIV, Tumorerkrankungen, angeborene Fehlbildungen, etc.).
Während man sich an stationäre Aufenthalte bzw. stationär behandelte Erkrankungen normalerweise noch ganz gut erinnert, wird es bei den ambulant behandelnden Krankheiten und Beschwerden der letzten 3 oder 5 Jahre schon schwieriger. Gerade wenn man dazwischen noch umgezogen ist, keinen Hausarzt hat oder den Arzt in den letzten Jahren (mehrfach) gewechselt hat, hat man vielleicht nicht mehr alle Krankheitsereignisse im Kopf. Und - ganz ehrlich - wer erinnert sich schon daran, im April 2019 wegen eines grippalen Infekts beim Arzt gewesen zu sein? Was also tun?
Anhand dieser Auskünfte und Informationen sollten Sie nun eine gute Basis haben, um die Gesundheitsfragen im BU Antrag ausfüllen zu können.
Sie haben nun Ihre Datenbasis und es kann ans Ausfüllen gehen:
Für viele häufige Vorerkrankungen gibt es spezielle Fragebögen der Versicherer (z.B. Fragebögen für Allergien, Asthma, Gelenke, Schilddrüse, Augen, etc.).
Achtung: Häufig entfallen in den speziellen Fragebögen die Abfragezeiträume! So das Sie plötzlich nicht mehr die letzten 3 oder 5 Jahre, sondern einen offenen Zeitraum beantworten müssen.
Tipp: Prüfen Sie anhand der Fragebögen, was der Versicherer wissen möchte und geben Sie ihm diese Informationen innerhalb Ihrer Erläuterungen im Antrag/Beiblatt - bezogen auf den im Antrag abgefragten Zeitraum.
Sie haben eine Vorerkrankung, waren in den letzten Jahren ein paar Mal in Behandlung, nehmen regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente oder sind sich unsicher, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen können?
Auch mit einer Vorerkrankung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.
Natürlich gibt es Erkrankungen (z.B. Tumorerkrankungen, HIV, Rheuma, Multiple Sklerose), die in der BU nicht versicherbar sind, aber es gibt auch eine ganze Reihe von Erkrankungen (z.B. Neurodermitis, Allergien, Asthma, Bandscheibenvorfall, Migräne, Krampfadern, Knieverletzungen, Skoliose, Schilddrüsenerkrankungen, etc.), die - entgegen der allgemeinen Annahme - versicherbar sind.
Gegebenenfalls, je nach Art und Umfang der Erkrankung, müssen Sie mit einem Leistungsausschluss oder ein Risikozuschlag in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen, aber besser das, als nicht versichert zu sein.
Wenn Vorerkrankungen bestehen, sollten Sie unbedingt zusätzliche Informationen besorgen (z.B. ärztliches Attest, Arztbrief, Blutwerte, Blutdruckwerte, etc.) und dem BU-Antrag beifügen. Der Versicherer soll die Möglichkeit erhalten, sich ein umfassendes Bild der Erkrankung zu machen. Ungenaue oder schwammige Angaben führen oft zu Erschwernissen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss), um die man mit einer ausführlichen Darstellung eventuell herum gekommen wäre.
Legen Sie aber niemals Ihre gesamte Patientenakte dem Antrag bei! Damit geben Sie dem Versicherer deutlich mehr Einblicke, als notwendig.
Eine ärztliche Stellungnahme bzw. ein ärztliches Attest für die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte folgende Informationen enthalten:
Manche BU-Versicherer bieten Ihnen auch die Möglichkeit eines "QuickChecks" auf der Webseite:
Hier können Sie anonym prüfen, wie Ihre Erkrankung im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung eingestuft wird und haben so einen besseren Einblick.
AnalyseTools über den Versicherungsmakler
Alternativ fragen Sie bei einem Versicherungsmakler an. Als Makler haben wir die Möglichkeit über diverse Analyse-Tools eine Risikoprüfung zu simulieren - anonym und völlig kostenlos . In der Regel erhält man darüber recht genaue Quotierungen, die von vielen BU-Versicherern auch anerkannt werden.
Aber auch solchen Tools sind Grenzen gesetzt, wenn es sich um komplexere (Vor-) Erkrankungen handelt, die z.B. vom Gesellschaftsarzt des Versicherers geprüft werden müssen. Hier schaffen unverbindliche Risikovoranfragen - ebenfalls über einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater - Klarheit.
Bei Vorerkrankungen hilft ein Versicherungsmakler mit einer unverbindlichen, anonymen Risikovoranfrage (Risikovorabanfrage) - direkt bei der gewünschten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da sich die Ergebnisse der Risikovorabanfragen bei identischen Angaben - kurioserweise - oft stark unterscheiden, lohnt es sich bei 3 oder 4 Versicherern gleichzeitig anzufragen. Anhand der Vorabvoten kann sich der Kunde das für ihn beste Angebot aussuchen.
Der Vorteil solcher Risikovoranfragen ist, dass diese im Unterschied zum verbindlichen Antrag völlig anonym gestellt werden. Der Versicherer kennt weder Ihren Namen noch andere persönliche Daten und kann diese entsprechend auch nicht speichern.
In Verbrauchermagazinen liest man ab und an die Empfehlung, gleichzeitig mehrere verbindliche, also richtige, Anträge zu stellen, um sich dann das Angebot mit den besten Konditionen auszusuchen.
Leider funktioniert dieser Tipp nicht und kann - im schlechtesten Fall - sogar "nach hinten" losgehen. Warum? In den meisten BU-Anträgen wird gefragt, ob mehrere Anträge gleichzeitig gestellt wurden. Sie müssen diese Frage natürlich bejahen, was zu Misstrauen seitens des Versicherer führt.
Außerdem: Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung verbindlich beantragt, so kann der Versicherer im Falle einer Ablehnung den Kunden an die sog. HIS-Wagnsidatei (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer – HIS) melden.
Die HIS-Wagnisdatei ist eine zentrale Datenbank, an die BU-Versicherer Informationen melden, sammeln und austauschen. Wurde Ihr BU-Antrag beispielsweise wegen einer Erkrankung abgelehnt und dieser Umstand wurde an die HIS gemeldet, kann ein anderer Versicherer diese Information abfragen, falls Sie einen neuen Antrag stellen. Haben Sie mehrere Anträge gleichzeitig gestellt und wurden abgelehnt bzw. mit einem Erschwernis angenommen, werden Sie möglicherweise mehrfach an die HIS gemeldet.
Das eigentliche Ziel der HIS war es die Risikoprüfung effizienter zu gestalten und Versicherungsbetrug zu vermeiden. Inzwischen entsteht aber immer mehr der Eindruck, dass Versicherer anhand der Daten aus der HIS nach dem Motto "einmal abgelehnt - immer abgelehnt" arbeiten.
Das Risiko irgendwann als "Wagnis" in der HIS zu landen, können Sie mit einer unverbindlichen Risikovoranfrage beim Makler Ihres Vertrauens einfach und mit wenig Mehraufwand umgehen. Als Bonus bekommen Sie dort in der Regel auch fachkundige Hilfe bei der Vorbereitung der Unterlagen.
Die Risikoprüfung umfasst aber nicht die Fragen nach dem Gesundheitszustand, sondern auch nach anderen Risiken, denen Sie privat ausgesetzt sind - so z.B. Risikohobbys bzw. (Risiko-) Sportarten, die Sie ausüben.
Als Beispiele werden im Antrag häufig der Tauch-, Flug-, Berg- oder Kampfsport aufgeführt. Damit sind natürlich noch nicht alle gefährlichen Hobbys genannt. Auch beim Reiten, Kitesurfen, Eishockey oder Mountainbiken kann man sich so schwer verletzen, dass man berufsunfähig wird.
Die BU-Versicherer schauen bei der Beurteilung der Risikohobbys und Sportarten durchaus genau hin: so können beim Tauchen die Tauchtiefe, die Art des Tauchens (z.B. Gasgemisch) und die Orte, an denen getaucht wird, entscheidend dafür sein, wie das Risiko bewertet wird. Auch beim Bergsport fragen BU Versicherer in der Regel konkret nach, was genau gemacht wird. Handelt es sich um Bergwandern in Mittelgebirgen oder um Touren im Hochgebirge mit der Nutzung Klettersteigen. Maßgebend ist oft auch, ob eine Sportart einfach als Hobby oder im Wettkampf betrieben wird.
Für die meisten Sportarten gibt es spezielle Fragebögen der Versicherer, die Sie ausfüllen können. Aber auch ohne Fragebogen können Sie Sportarten im Antrag angeben, denken Sie daran, dem Versicherer möglichst viele Details zu nennen (ähnlich wie bei den Vorerkrankungen):
Ziel sollte es sein, dass sich der Risikoprüfer ein möglichst genaues Bild machen kann.
Ähnlich wie beim Gesundheitszustand kann das Ausüben einer Risikosportart in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss führen.
Wie hoch ein Risikozuschlag für eine Risikosportart ausfallen kann, variiert von Versicherer zu Versicherer und auch davon, in welchem Umfang bzw. Schwierigkeitsgrad Sie das Ganze betreiben. Klettern in der Halle bis zum Grad V UIAA wird beispielsweise anders bewertet als Klettern ab Grad VIII UIAA.
Bestimmte Sportarten sind bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Höhlentauchen, Kickboxen oder Thaiboxen mit Wettbewerben, Canyoning oder die Teilnahme an Motorrad- oder Autorennen.
Und noch drei gute Nachrichten zum Abschluss:
So, das wäre es zum Thema Antragstellung und Ausfüllen des BU-Antrags. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Angst vor dem BU-Antrag etwas nehmen.
Das Unterfangen Berufsunfähigkeitsversicherung ist eines der wichtigsten in Ihrer Versicherungskarriere. Die BU zählt zu den absolut essentiellsten Absicherung und ein großer Stolperstein auf dem Weg zur BU-Rente sind die Angaben im Antrag.
Als Makler helfen wir Ihnen nicht nur die für Sie beste Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, wir unterstützen Sie auch mit Rat und Tat beim Abschluss. Das umfasst die Aufbereitung von Gesundheitsangaben, das Stellen von unverbindlichen Risikovoranfragen und das Nachverhandeln mit den Versicherern bei fraglichen Vorabvoten.
Wir wissen, wer welche "Risiken" am besten und ehesten versichert und welche BU-Versicherer gerade Sonderaktionen mit vereinfachten Risikofragen anbieten.
Melden Sie sich, wir freuen uns auf Sie!
Die perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung: In diesem Artikel geht es darum, wie Sie den richtigen BU-Versicherer und den passenden Tarif finden.
Nachdem wir uns in...
Alles klar, der Entschluss für eine BU ist gefallen (Glückwunsch, das ist schon einmal die halbe Miete!). Wie geht es jetzt weiter?
Ein BU-Steckbrief muß her!
Was soll...