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Teil 4 - Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsfragen & Sport

Wow, wir sind tatsächlich schon beim Finale unserer Artikelreihe rund um die Auswahl und den Abschluss der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) angekommen. 

Time flies when you are having fun, non?

In den bisherigen Teilen haben wir folgende Themen rund um die Auswahl der perfekten Berufsunfähigkeitsversicherung behandelt:

  1. Teil 1 - der BU-Steckbrief
  2. Teil 2 - Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung einholen und Testsieger vergleichen (Artikel)
  3. Teil 3 - BU Filter, den passenden Tarif und Versicherer finden
  4. Teil 4 - BU Antragstellung, Gesundheitsangaben und Risikohobbys (dieser Artikel) 

In diesem Artikel geht es nun das, was man fälschlicherweise oft als "Kür" einstuft: Die korrekte Antragstellung zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und hier insbesondere die Angabe von Gesundheitszustand, Risikohobbys und Sportarten. Kurz gesagt: Was muss ich beim Ausfüllen des BU-Antrags beachten und wie gebe ich was am besten an.

Neugierig? Alles klar, let's go.

Wie bei jeder guten Serie haben auch wir uns das Beste für den Schluss aufgehoben:  Die Angaben im BU Antrag.

Jedes Kind weiß inzwischen, dass eine gute Berufsunfähigkeit mit den Angaben im Antrag steht und fällt. Richtig? Falsch - kein Kind interessiert sich dafür.

Aber: Falsche, ungenaue oder fehlende Angaben können im Leistungsfall zu riesigen Problemen führen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer sogar die Zahlung der BU-Rente verweigern. Nicht gut.

Sie schließen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung schließlich ab, um finanzielle Sicherheit für den Fall des Falles zu haben.

Deshalb ist es extrem wichtig, die Zeit zu investieren, um den Antrag ordentlich auszufüllen. Denn einmal ausgefüllt und dokumentiert, können Sie sich entspannt zurücklehnen und haben das Thema erst einmal aus dem Kopf. Ein gutes Gefühl, oder?

 

Ein sauber ausgefüllter Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dem Versicherer in der Leistungsprüfung keine Ansatzpunkte geben, die zu Stolpersteinen auf Ihrem Weg zur BU-Rente führen. Dass man die persönlichen Angaben korrekt einträgt, davon gehen wir jetzt einfach einmal aus.

Über die Angabe des Berufs bzw. der Tätigkeit hatten wir ja schon im zweiten Teil unserer Serie berichtet, so dass wir uns heute ganz dem Herzstück des BU-Antrags,  den sogenannten Risikofragen widmen können. Diese bestehen aus:

Was will der BU-Versicherer wissen und warum?

Anhand der Risikoprüfung schätzen Versicherer das Risiko ein, ob der Antragsteller eventuell (irgendwann einmal) berufsunfähig wird. Die sog. Risikoangaben (Gesundheitszustand, Risikohobbys, Sportarten) im BU-Antrag wirken sich also unmittelbar auf die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung und gegebenenfalls auch auf den Versicherungsschutz aus. 

Ist aufgrund der Angaben keine normale Annahme möglich, reichen die Optionen des Versicherers von:

  • Risikozuschlag über 
  • Leistungsausschluss bis hin zu
  • Ablehnung des Antrags.

Gesundheitsfragen im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Während der erste Teil des BU-Antrags meistens noch "easy breezy" läuft, kommt man spätestens auf Seite 2/3, mit Beginn der Gesundheitsfragen, ins Stocken und wünscht sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Gesundheitsprüfung.

 

Und ja, eine "echte" Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen wünschen wir uns auch, aber ich bezweifle, dass uns dieses Glück in nächster Zeit - oder jemals - ereilt. Bis dahin, müssen wir uns also mit dem beschäftigen, was da ist.

Ganz wichtig: Sie brauchen keine Angst vor der Gesundheitsprüfung bzw. den Gesundheitsangaben zu haben.

Denn auch hier gilt einmal mehr: mit guter Vorbereitung, muss das Thema Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Stressfaktor mehr sein.

Die Vorbereitung zum Ausfüllen der Gesundheitsfragen

Der Zeitraum, der im Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung abgefragt wird, variiert von Versicherer zu Versicherer.

In der Regel wird in den Gesundheitsfragen nach Erkrankungen, Beschwerden und Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre (ambulant) bzw. der letzten 10 Jahre (stationär) gefragt. Einige BU-Versicherer schränken die Abfrage im ambulanten Bereich sogar auf 3 Jahre ein!

Zusätzlich gibt es in den meisten BU-Anträgen aber auch einige wenige unbefristete Fragen (i.d.R. nach HIV, Tumorerkrankungen, angeborene Fehlbildungen, etc.).

Während man sich an stationäre Aufenthalte bzw. stationär behandelte Erkrankungen normalerweise noch ganz gut erinnert, wird es bei den ambulant behandelnden Krankheiten und Beschwerden der letzten 3 oder 5 Jahre schon schwieriger. Gerade wenn man dazwischen noch umgezogen ist, keinen Hausarzt hat oder den Arzt in den letzten Jahren (mehrfach) gewechselt hat, hat man vielleicht nicht mehr alle Krankheitsereignisse im Kopf. Und - ganz ehrlich - wer erinnert sich schon daran, im April 2019 wegen eines grippalen Infekts beim Arzt gewesen zu sein? Was also tun?

  1. Patientenakte anfordern
    Wenn Sie einen Hausarzt haben, den Sie in der Regel als ärztlichen Erstkontakt aufsuchen, haben Sie leichtes Spiel.  Fordern Sie einfach eine Kopie Ihrer Patientenakte an.
    Hausärzte erhalten oft auch die Arztberichte von den aufgesuchten Fachärzten, so dass Sie auch diese Informationen griffbereit haben.

    Haben Sie keinen expliziten Hausarzt, sondern gehen einfach immer gleich zum in Frage kommenden Facharzt oder Heilpraktiker, wird das Ganze etwas aufwendiger. Wenn Sie sich an die Ärzte erinnern, fordern Sie bei jedem der behandelnden Ärzte eine Kopie Ihrer Patientenakte an.

    Auch bei Krankenhäusern können Sie Ihre Patientenakte anfordern. 

  2. Auskunft der Krankenkasse anfordern
    Einen guten Überblick bietet auch die Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse. Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse Unterlagen zu Ihrem Gesundheitsstatus an. In der Regel genügt ein Anruf.

    Wenn Sie privat krankenversichert sind, geben die Rechnungen in der Regel einen guten Überblick, da hier die Diagnosen aufgeführt sind. 

  3. Arztberichte, ärztliche Atteste und Krankenhausentlassungsberichte
    Wenn Ihre Gesundheitsangaben nicht ganz der "Norm" entsprechen, Sie eine Vorerkrankung (z.B. Allergie, Asthma, Schilddrüsenerkrankung, Bluthochdruck, etc.) haben oder aber beispielsweise wegen einer Blinddarmentzündung oder einer Schienbeinfraktur im Abfragezeitraum im Krankenhaus behandelt wurden, ist es sinnvoll die Angaben im Antrag mit Arztberichten, einem ärztlichen Attest, Ihrem Allergiepass oder dem Krankenhausentlassungsbericht "aufzupeppen". Mit diesen Informationen können sich die Risikoprüfer der Versicherer ein besseres Bild Ihres Gesundheitszustand machen und kommen so zu einem besseren Votum. Je mehr Informationen Sie zu Ihrer Vorerkrankung liefern können, desto besser und desto weniger Rückfragen gibt es.

Anhand dieser Auskünfte und Informationen sollten Sie nun eine gute Basis haben, um die Gesundheitsfragen im BU Antrag ausfüllen zu können.

Gesundheitsangaben im BU-Antrag - was beachten?

Sie haben nun Ihre Datenbasis und es kann ans Ausfüllen gehen:

  • Alle Fragen im Antrag müssen gewissenhaft, sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. 
  • Halten Sie sich immer genauestens an die abgefragten Zeiträume. Geben Sie nicht mehr an, als Sie müssen bzw. als abgefragt wird.
  • Lesen Sie sich die Fragen ganz genau durch. Was will der Versicherer wissen? Wird nach "ärztlichen Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen" gefragt, müssen Sie beispielsweise kein Beschwerden angeben, wegen derer Sie nicht beim Arzt waren (aber Achtung: teilweise kommt die Frage nach nicht-ärztlich behandelten Beschwerden separat). Und es wird im obigen Beispiel explizit auch nach "ärztlichen Beratungen" gefragt. Waren Sie also beim Arzt und es wurde keine Untersuchung oder Behandlung durchgeführt, müssen Sie die ärztliche Beratung dennoch angeben.
  • Alle mit "ja" beantworteten Fragen müssen im Antrag oder auf einem Beiblatt näher erläutert werden. In der Regel gibt der Antrag eine Art Tabelle/Format vor, in der Sie Ihre Angaben erläutern können.  Wenn Ihnen der vorgesehene Platz im Antrag nicht ausreichen sollte, verwenden Sie ein Beiblatt für die Angaben.
  • Geben Sie immer an, ob eine Erkrankung (folgenlos) ausgeheilt, Beschwerden abgeklungen oder eine Behandlung abgeschlossen ist. Gibt es Folgen? Wenn ja, welche?
  • Falls Sie keine genaue Diagnose zur Hand haben oder Ihnen der Arzt keine Diagnose genannt hat, beschreiben Sie die Erkrankung bzw. die Beschwerden und die Behandlung detailliert mit Ihren eigenen Worten (was waren die Beschwerden, was hat der Arzt gesagt, wie lief die Behandlung ab, wie lange hat die Behandlung bzw. die Erkrankung gedauert, mussten Sie Medikamente nehmen, hatten Sie zusätzlich z.B. Physiotherapie, seit wann ist die Erkrankung beschwerdefrei ausgeheilt, ...).
  • Geben Sie auch Bagatellerkrankungen in den abgefragten Zeiträumen an, sofern diese nicht explizit im im Antrag ausgeschlossen werden. Was Ihnen als Bagatelle erscheint, kann für den Versicherer eine wichtige Information sein.

Für viele häufige Vorerkrankungen gibt es spezielle Fragebögen der Versicherer (z.B. Fragebögen für Allergien, Asthma, Gelenke, Schilddrüse, Augen, etc.).

Achtung: Häufig entfallen in den speziellen Fragebögen die Abfragezeiträume! So das Sie plötzlich nicht mehr die letzten 3 oder 5 Jahre, sondern einen offenen Zeitraum beantworten müssen. 

Tipp: Prüfen Sie anhand der Fragebögen, was der Versicherer wissen möchte und geben Sie ihm diese Informationen innerhalb Ihrer Erläuterungen im Antrag/Beiblatt - bezogen auf den im Antrag abgefragten Zeitraum.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen

Sie haben eine Vorerkrankung, waren in den letzten Jahren ein paar Mal in Behandlung, nehmen regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente oder sind sich unsicher, ob  und zu welchen Konditionen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung  (BU) abschließen können?

Auch mit einer Vorerkrankung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.

Natürlich gibt es Erkrankungen (z.B. Tumorerkrankungen, HIV, Rheuma, Multiple Sklerose), die in der BU nicht versicherbar sind, aber es gibt auch eine ganze Reihe von Erkrankungen (z.B. Neurodermitis, Allergien, Asthma, Bandscheibenvorfall, Migräne, Krampfadern, Knieverletzungen, Skoliose, Schilddrüsenerkrankungen, etc.), die - entgegen der allgemeinen Annahme - versicherbar sind.

Gegebenenfalls, je nach Art und Umfang der Erkrankung,  müssen Sie mit einem Leistungsausschluss oder ein Risikozuschlag in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen, aber besser das, als nicht versichert zu sein.

Was ist bei Vorerkrankungen zu beachten?

Wenn Vorerkrankungen bestehen, sollten Sie unbedingt zusätzliche Informationen besorgen (z.B. ärztliches Attest, Arztbrief, Blutwerte, Blutdruckwerte, etc.) und dem BU-Antrag beifügen. Der Versicherer soll die Möglichkeit erhalten, sich ein umfassendes Bild der Erkrankung zu machen. Ungenaue oder schwammige Angaben führen oft zu Erschwernissen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss), um die man mit einer ausführlichen Darstellung eventuell herum gekommen wäre.

Legen Sie aber niemals Ihre gesamte Patientenakte dem Antrag bei! Damit geben Sie dem Versicherer deutlich mehr Einblicke, als notwendig.

Eine ärztliche Stellungnahme bzw. ein ärztliches Attest für die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte folgende Informationen enthalten:

  1. Was war die Diagnose?
  2. Wann wurde die Diagnose gestellt?
  3. Wie wurde die Erkrankung behandelt (z.B. Art der Behandlung, Medikamente, etc.)
  4. Gab es einen Grund für die Erkrankung/Diagnose?
  5. Wann war die Erkrankung wieder ausgeheilt?
  6. Gibt es Folgen der Erkrankung?
  7. (Wie beurteilt der Arzt die zukünftige Entwicklung?)

Vorab-Check oder Quick-Check von Diagnosen

Manche BU-Versicherer bieten Ihnen auch die Möglichkeit eines "QuickChecks" auf der Webseite:

Hier können Sie anonym prüfen, wie Ihre Erkrankung im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung eingestuft wird und haben so einen besseren Einblick.

AnalyseTools über den Versicherungsmakler

Alternativ fragen Sie bei einem Versicherungsmakler an. Als Makler haben wir die Möglichkeit über diverse Analyse-Tools eine Risikoprüfung zu simulieren - anonym und völlig kostenlos . In der Regel erhält man darüber recht genaue Quotierungen, die von vielen BU-Versicherern auch anerkannt werden.

Aber auch solchen Tools sind Grenzen gesetzt, wenn es sich um komplexere (Vor-) Erkrankungen handelt, die z.B. vom Gesellschaftsarzt des Versicherers geprüft werden müssen. Hier schaffen unverbindliche Risikovoranfragen - ebenfalls über einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater - Klarheit.

Unverbindliche Risikovoranfrage 

Bei Vorerkrankungen hilft ein Versicherungsmakler mit einer unverbindlichen, anonymen Risikovoranfrage (Risikovorabanfrage) - direkt bei der gewünschten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Da sich die Ergebnisse der Risikovorabanfragen bei identischen Angaben - kurioserweise -  oft stark unterscheiden, lohnt es sich bei 3 oder 4 Versicherern gleichzeitig anzufragen.  Anhand der Vorabvoten kann sich der Kunde das für ihn beste Angebot aussuchen. 

Der Vorteil solcher Risikovoranfragen ist, dass diese im Unterschied zum verbindlichen Antrag völlig anonym gestellt werden. Der Versicherer kennt weder Ihren Namen noch andere persönliche Daten und kann diese entsprechend auch nicht speichern.

Warum sollten Sie mit Vorerkrankungen keinen verbindlichen Antrag stellen?

In Verbrauchermagazinen liest man ab und an die Empfehlung, gleichzeitig mehrere verbindliche, also richtige,  Anträge zu stellen, um sich dann das Angebot mit den besten Konditionen auszusuchen.

Leider funktioniert dieser Tipp nicht und kann - im schlechtesten Fall -  sogar "nach hinten" losgehen. Warum? In den meisten BU-Anträgen wird gefragt, ob mehrere Anträge gleichzeitig gestellt wurden. Sie müssen diese Frage natürlich bejahen, was zu Misstrauen seitens des Versicherer führt. 

Außerdem: Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung verbindlich beantragt, so kann der Versicherer im Falle einer Ablehnung den Kunden an die sog. HIS-Wagnsidatei (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer – HIS) melden.

Die HIS-Wagnisdatei ist eine zentrale Datenbank, an die BU-Versicherer Informationen melden, sammeln und austauschen.  Wurde Ihr BU-Antrag beispielsweise wegen einer Erkrankung abgelehnt und dieser Umstand wurde an die HIS gemeldet, kann ein anderer Versicherer diese Information abfragen, falls Sie einen neuen Antrag stellen. Haben Sie mehrere Anträge gleichzeitig gestellt und wurden abgelehnt bzw. mit einem Erschwernis angenommen, werden Sie möglicherweise mehrfach an die HIS gemeldet.

Das eigentliche Ziel der HIS war es die Risikoprüfung effizienter zu gestalten und Versicherungsbetrug zu vermeiden. Inzwischen entsteht aber immer mehr der Eindruck, dass Versicherer anhand der Daten aus der HIS nach dem Motto "einmal abgelehnt - immer abgelehnt" arbeiten.

Das Risiko irgendwann als "Wagnis" in der HIS zu landen, können Sie mit einer unverbindlichen Risikovoranfrage beim Makler Ihres Vertrauens einfach und mit wenig Mehraufwand umgehen. Als Bonus bekommen Sie dort in der Regel auch fachkundige Hilfe bei der Vorbereitung der Unterlagen.

Risikosportarten und Risikohobbys

Die Risikoprüfung umfasst aber nicht die Fragen nach dem Gesundheitszustand, sondern auch nach anderen Risiken, denen Sie privat ausgesetzt sind - so z.B. Risikohobbys bzw. (Risiko-) Sportarten, die Sie ausüben.

Als Beispiele werden im Antrag häufig der Tauch-, Flug-, Berg- oder Kampfsport aufgeführt. Damit sind natürlich noch nicht alle gefährlichen Hobbys genannt.  Auch beim Reiten, Kitesurfen, Eishockey oder Mountainbiken kann man sich so schwer verletzen, dass man berufsunfähig wird.

Die BU-Versicherer schauen bei der Beurteilung der Risikohobbys und Sportarten durchaus genau hin: so können beim Tauchen die Tauchtiefe, die Art des Tauchens (z.B. Gasgemisch) und die Orte, an denen getaucht wird, entscheidend dafür sein, wie das Risiko bewertet wird. Auch beim Bergsport fragen BU Versicherer in der Regel konkret nach, was genau gemacht wird. Handelt es sich um Bergwandern in Mittelgebirgen oder um Touren im Hochgebirge mit der Nutzung Klettersteigen. Maßgebend ist oft auch, ob eine Sportart einfach als Hobby oder im Wettkampf betrieben wird. 

Für die meisten Sportarten gibt es spezielle Fragebögen der Versicherer, die Sie ausfüllen können. Aber auch ohne Fragebogen können Sie Sportarten im Antrag angeben, denken Sie daran, dem Versicherer möglichst viele Details zu nennen (ähnlich wie bei den Vorerkrankungen):

  • welche Sportart üben Sie genau aus?
  • wo üben Sie diese Sportart aus?
  • wie oft üben Sie diese Sportart aus?
  • Nutzen Sie die gängigen Sicherheitsmaßnahmen?
  • Nehmen Sie an Wettbewerben/Wettkämpfen teil?

Ziel sollte es sein, dass sich der Risikoprüfer ein möglichst genaues Bild machen kann.

Ähnlich wie beim Gesundheitszustand kann das Ausüben einer Risikosportart in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss führen.

Wie hoch ein Risikozuschlag für eine Risikosportart ausfallen kann, variiert von Versicherer zu Versicherer und auch davon, in welchem Umfang bzw. Schwierigkeitsgrad Sie das Ganze betreiben. Klettern in der Halle bis zum Grad V UIAA  wird beispielsweise anders bewertet als Klettern ab Grad VIII UIAA.

Bestimmte Sportarten sind bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Höhlentauchen, Kickboxen oder Thaiboxen mit Wettbewerben, Canyoning oder  die Teilnahme an Motorrad- oder Autorennen.

Und noch drei gute Nachrichten zum Abschluss:

  1. Falls Sie in der Vergangenheit eine gefährliche Sportart betrieben haben, der Sie inzwischen aber nicht mehr nachgehen, müssen Sie das auch nicht mehr im Antrag angeben.
  2. Eine Sportart, die Sie erst nach Vertragsbeginn anfangen, müssen Sie im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht nachmelden.
  3. Wie eine Risikosportart vom BU-Versicherer bewertet wird, können Sie über eine unverbindliche Risikovoranfrage herausfinden.

So, das wäre es zum Thema Antragstellung und Ausfüllen des BU-Antrags. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Angst vor dem BU-Antrag etwas nehmen.  

 

So können wir Sie unterstützen

Das Unterfangen Berufsunfähigkeitsversicherung ist eines der wichtigsten in Ihrer Versicherungskarriere. Die BU zählt zu den absolut essentiellsten Absicherung und ein großer Stolperstein auf dem Weg zur BU-Rente sind die Angaben im Antrag.

Als Makler helfen wir Ihnen nicht nur die für Sie beste Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, wir unterstützen Sie auch mit Rat und Tat beim Abschluss. Das umfasst die Aufbereitung von Gesundheitsangaben, das Stellen von unverbindlichen Risikovoranfragen und das Nachverhandeln mit den Versicherern bei fraglichen Vorabvoten. 

Wir wissen, wer welche "Risiken" am besten und ehesten versichert und welche BU-Versicherer gerade Sonderaktionen mit vereinfachten Risikofragen anbieten. 

Melden Sie sich, wir freuen uns auf Sie!

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