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Schritt für Schritt zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung - Teil 1: Der BU-Steckbrief

Alles klar, der Entschluss für eine BU ist gefallen (Glückwunsch, das ist schon einmal die halbe Miete!). Wie geht es jetzt weiter?

Ein BU-Steckbrief muß her!

Was soll ihre persönliche BU "können", welche Features soll die Absicherung haben und was sind die Must-Haves?  Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Hier geht es zunächst einmal nicht um die Wahl eines bestimmten Tarifs oder einer einzelnen Gesellschaft, sondern um die knallharten Basics.

Hier geht es zu den anderen Artikeln der Serie:

  1. Teil 1: Der BU-Steckbrief (dieser Artikel)
  2. Teil 2: Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung einholen
  3. Teil 3: Angebote filtern und vergleichen
  4. Teil 4: Gesundheitsfragen & Sportarten

Gesucht: Die passende Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Im Folgenden haben wir 11 Merkmale aufgeführt, die jeder BU-Steckbrief unbedingt enthalten sollte, um die perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden:

  1. Rentenhöhe
  2. BU-Endalter
  3. Modularität: SBU oder BUZ
  4. Beitrags- und Leistungsdynamik
  5. Verzicht auf die abstrakte Verweisung
  6. Definition der Lebensstellung
  7. Verkürzter Prognosezeitraum
  8. Nachversicherungsgarantie
  9. Arztanordnungsklausel
  10. weltweite Geltung
  11. Infektionsklausel

Okay, legen wir los.

Auskömmliche Rentenhöhe

Wie hoch soll meine versicherte BU-Rente sein? Laut test.de beträgt die durchschnittliche BU-Rente 1.000 Euro pro Monat. 

Leider sehen wir zu oft: Viele orientieren sich an einer durchschnittlichen BU-Rente, obwohl der tatsächliche Bedarf deutlich höher ist. 

Sparen Sie nicht am falschen Ende! Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihren Lebensstandard und deshalb sollte die versicherte BU-Rente so hoch sein, dass Sie - auch längerfristig - davon gut leben können.

Man wird nicht aus Spaß berufsunfähig. Wer eine BU-Rente bezieht, dem geht es lange gesundheitlich schlecht. In dieser Situation sollte man nicht noch in eine finanzielle Notlage kommen.

Überlegen Sie also, wie hoch Ihre monatlichen Fix- und Lebenshaltungskosten sind. Dazu zählen Dinge wie Miete, Kredite, Versicherungen, Lebensmittel, Rücklagen für Urlaub und auch Rücklagen fürs Alter.

Als Faustformel sollten Sie Sie zwischen 75 und 80 Prozent Ihres Jahres-Nettoeinkommens über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.  Liegt ihr Nettoeinkommen also bei 40.000 EUR pro Jahr, sollte Ihre versicherte BU-Rente bei etwa 30.000 EUR pro Jahr bzw. bei 2.500 EUR pro Monat liegen.

Oft vergessen:

Die BU-Rente sollte ausreichend hoch sein, dass Sie sich eine Altersvorsorge aufbauen können. Mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, zahlen Sie auch nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Um also auch im Rentenalter den Lebensstandard zumindest einigermaßen halten zu können, müssen Sie sich während einer Berufsunfähigkeit eine eigenständige Altersvorsorge aufbauen!

Haben Sie passive Einkommen aus Vermietung, Verpachtung, Beteiligungen? Also Einkommensquellen, die auch fließen, wenn Sie selbst nicht mehr arbeiten können? Diese können die notwendige BU-Rentenhöhe verringern.

Fazit: Achten Sie auf eine ausreichend hohe Absicherung - Sie müssen im Fall des Falles langfristig davon leben können.

Realistisches Endalter: Bitte bis 67

Überraschend oft, sieht man in BU-Verträgen noch das Leistungsendalter 60 oder sogar 55. Und auch wenn es Berufsgruppen gibt, bei denen die Absicherungsdauer durch den Versicherer beschränkt wird, ist ein Endalter unter 67 zu gering.

Klar, mit einer geringeren Laufzeit lässt sich der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich senken, aber Sie tun sich damit keinen Gefallen! 

Die Überlegung ist eigentlich ganz einfach: Wie wollen Sie im Leistungsfall die Zeit bis zur Altersrente überbrücken? Für die meisten Erwerbstätigen liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Sie können die gesetzliche Altersrente ab 63 Jahren zwar vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent - dauerhaft. Dazu kommt, dass Ihr Rentenanspruch unter Umständen sehr gering ist, je nachdem, in welchem Alter Sie berufsunfähig geworden sind. 

Bei einem beispielhaft versicherten BU-Endalter von 60 müssen sie sich im BU-Fall also mindestens 3 Jahre selbst finanzieren, um ab 63 eine ziemlich “abgespeckte” gesetzliche Rente zu erhalten. Und selbst wenn Sie Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, kann diese in der Regel nur einen kleinen Teil einer privaten Berufsunfähigkeitsrente wett machen.

Angenommen Ihre Lebenshaltungskosten liegen bei 1.800 EUR/Monat und Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung endet zum 60. Lebensjahr. Falls Sie berufsunfähig werden, benötigen Sie knapp 65.000 EUR um Ihr Leben von 60 bis 63 zu finanzieren.

"Kann ich meinen BU-Vertrag nicht einfach verlängern?"

Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Eine Verlängerung des Endalters geht normalerweise nur über einen Neuabschluss bis zum gewünschten Endalter. Der Beitrag für die neue, angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet sich zum dann erreichten Eintrittsalter und Sie müssen noch einmal die Gesundheitsfragen beantworten. Also besser gleich richtig machen.

Was, wenn Sie trotzdem mit 55 ausgesorgt, Ihre Schäfchen im Trockenen haben und sich voll und ganz dem Dolce Vita widmen wollen? Ganz einfach, Sie kündigen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. It’s as simple as that. 😎

Ein Punkt, der insbesondere von Berufsanfängern übersehen wird: Das derzeitige Renteneintrittsalter für die gesetzliche Rente beträgt 67. Zur Jahrtausendwende lag dieses noch bei 65. Derzeit wird bereits über einen Rentenbeginn mit 70 diskutiert. Je kürzer Sie also eine BU-Rente vereinbaren, desto länger wird Ihre sogenannte Versorgungslücke werden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Sichern Sie Ihre BU möglichst bis zum 67 Lebensjahr ab. Jedes zusätzliche Jahr BU-Leistungsdauer, sichert Ihnen Ihren Lebensunterhalt, schont Ihre Ersparnisse und kann Ihre Altersrente weiter aufpolstern.

Modularität: Stand-Alone als SBU oder mit Sparvorgang als BUZ?

Mit den beiden Grundthemen Absicherungshöhe und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir das Grundgerüst fast stehen. Was uns noch fehlt ist “das Konstrukt” oder die Vertragsart, über die die Berufsunfähigkeitsversicherung abgebildet werden soll.

Grundsätzlich ist es möglich die Berufsunfähigkeit als reine Risikoversicherung, quasi als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abzusichern. 

 

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

Die günstigste, einfachste und von uns favorisierte Variante ist die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier sichern Sie nur das Risiko der Berufsunfähigkeit ab - ähnlich wie Sie bei einer Risikolebensversicherung einfach nur den Todesfall absichern. Werden Sie nicht berufsunfähig - was trotz BU-Versicherung zu hoffen bleibt - läuft der Vertrag einfach zum vereinbarten Vertragsende ab. Es handelt sich hier um einen reine Risikoabsicherung, d.h. es wird kein Kapital gebildet, das am Ende ausgezahlt werden könnte.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)

Als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung hängt die BU, wie der Name schon sagt, als Zusatz an einem Hauptvertrag. Das ist meist eine Rentenversicherung, seltener eine Kapitallebens- oder Risikolebensversicherung. Bei der Kombination mit einer Rentenversicherung wird Kapital für eine Altersrente gebildet. D.h. es wird hier nicht nur der Beitrag für die Absicherung der Berufsunfähigkeit benötigt, sondern auch für die Altersrente. Der Beitrag für solche Kombiprodukte muss also logischerweise höher liegen. In der Regel deutlich höher.

Ein höherer Beitrag macht Produkte normalerweise unflexibler. Was ist, wenn man doch einmal in eine finanzielle Notlage kommt und gezwungen ist, die Fixkosten zu reduzieren? Oft müssen in diesem Zusammenhang Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukte “daran glauben”... an die BUZ wird nicht mehr gedacht. Das Ende vom Lied ist leider oft, dass die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - meist unabsichtlich - zusammen mit ihrer Hauptversicherung reduziert, beitragsfrei gestellt oder gar gekündigt wird. Im schlechtesten Fall sind Sie dann in einem Alter und Gesundheitszustand, der einem Abschluss einer neuen BU im Weg steht.

Im Versicherungsvertrieb besonders beliebt ist die mit einem Sparvorgang gekoppelte Variante als Steuersparmodell. Typischerweise über eine Rürup-Rente. Durch die Steuerersparnisse wird die BU "kostenlos".

Die BU in eine staatliche geförderte Altersvorsorge zu packen, um dadurch quasi eine kostenlose BU zu erhalten, oder eine BU mit Geld-zurück-Garantie entgegen wir gerne mit zwei Zitaten:

„there ain’t no such thing as a free lunch“  (TANSTAAFL)

Robert A. Heinlein, SciFi-Schriftsteller

sowie

"There seems to be some perverse human characteristic that likes to make easy things difficult."

Warren Buffett, Investment Legende

Außerdem brauchen Sie bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einen Versicherer, der sowohl BU als auch Altersrente “kann”. Natürlich gibt es diese Gesellschaften, aber Sie schränken sich damit in der Auswahl Ihrer BU-Versicherer - vor allem in der aktuellen Finanzmarktsituation -  ziemlich ein.

Es gibt einen einzigen Grund, warum eine Kombination der BU mit einer Rentenversicherung sinnvoll sein kann. Nämlich der, dass der BU-Versicherer im Leistungsfall, also wenn Sie berufsunfähig sind,  neben der Auszahlung der BU-Rente auch die Beitragszahlung der Altersrente übernimmt und diese im besten Fall auch noch dynamisiert. Dieses Argument können Sie aber mit einer ausreichend hohen BU-Rente aushebeln.

Fazit: Bleiben Sie mit einer selbständigen BU flexiblen und denken Sie daran, eine ausreichend hohe BU-Rente zu versichern, so dass Sie auch im Leistungsfall in der Lage sind, sich eine separate, private Altersvorsorge aufzubauen.

Beitrags- und garantierte Leistungsdynamik: Beide sind wichtig!

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zwei verschiedene Dynamikarten zu beachten: die Beitragsdynamik sowie die garantierte Leistungsdynamik. 

Eine Beitragsdynamik bewirkt, dass der Beitrag jährlich um den vereinbarten Prozentsatz (in der Regel 3 oder 5 % p.a.) steigt. Dadurch erhöht sich auch die versicherte BU-Rente, so dass die Absicherung mit der allgemeinen Kostensteigerung mithalten kann (Inflationsausgleich). Der Einschluss dieses Bausteins ist beitragsneutral. Sie haben jährlich die Möglichkeit der Beitragsdynamik zu widersprechen, wenn Sie diese einmal nicht wahrnehmen möchten.

Die garantierte Leistungsdynamik kommt ausschließlich im Leistungsfall zum Tragen, also wenn Sie tatsächlich berufsunfähig sind. Der Einschluss dieses Bausteins kostet Beitrag und stellt sicher, dass die versicherte BU-Rente auch im Leistungsfall weiterhin garantiert steigt. Haben Sie diesen Baustein nicht versichert, steigt die BU-Rente im Leistungsfall nur über die vertragsinterne, überschussabhängige und nicht-garantierteLeistungsdynamik. Wenn es insgesamt schlecht läuft, also gar nicht.

Fazit: Beide Dynamikarten haben ihre Berechtigung und sollten im Vertrag eingeschlossen werden. Gerade bei jungen Leuten ist die garantierte Beitragsdynamik ein extrem wichtiger Baustein und sollte mit mind. 2% p.a. bedacht werden.

Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Erst- und Nachprüfung

So wie es zwei Dynamikarten in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, so gibt es auch zwei verschiedene Arten der Verweisung: die abstrakte und die konkrete Verweisung!

Fangen wir mit der bekanntesten an: die abstrakte Verweisung. Ganze BU-Mythen ranken sich um dieses Thema und inzwischen weiss wahrscheinlich jedes Kind, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung keine abstrakten Verweisung enthalten darf. Und zwar weder in der Erst- noch in der Nachprüfung.

Früherer Beruf: Legehenne. Die BU hat abstrakt verwiesen.

Und was ist die abstrakte Verweisung überhaupt?

Die abstrakte Verweisung ist eine Vertragsklausel, die es dem Versicherer erlaubt, den Versicherten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die theoretisch seinen Kenntnissen, Fähigkeiten und Lebensstellung entspricht. 

Anders ausgedrückt: der Versicherer kann Sie zwingen eine andere Tätigkeit auszuüben, wenn Sie in Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr arbeiten können. Voraussetzung für diese Verweisung ist, dass diese neue Tätigkeit - zumindest theoretisch - Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Ihrer Lebensstellung entspricht. Es ist dabei unerheblich, ob Sie einen Job in dieser neuen Tätigkeit finden.

Hmmm, hat man nicht genau für diese Situation eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Genau!

Die abstrakte Verweisung spielt bei den meisten gut und sehr gut benoteten BU-Tarifen für Angestellte kaum noch eine Rolle.

Lediglich bei Tarifen für Selbständige oder körperlich Tätigen, kann man der abstrakten Verweisung teilweise noch über den Weg laufen… Deshalb Augen auf!

Fazit: die perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in der Erst- und Nachprüfung auf die abstrakte Verweisung verzichten.

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Kundenfreundliche Definition der Lebensstellung (konkrete Verweisung)

Kommen wir zur konkreten Verweisung innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist weit häufiger anzutreffen, als ihre abstrakte Schwester.

Was ist die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei der konkreten Verweisung kann der Versicherer den Versicherten auf eine konkret ausgeübte Tätigkeit verweisen, sofern diese den Fähigkeiten, Kenntnissen und der Lebensstellung des Versicherten entspricht. Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung, wird bei der konkreten Verweisung diese neue Tätigkeit also tatsächlich (und freiwillig!) vom Versicherten ausgeübt.

Die konkrete Verweisung versteckt sich in den Versicherungsbedingungen meist unter der Definition der "bisherigen Lebensstellung". Ist der Begriff der bisherigen Lebensstellung verbraucherfreundlich formuliert, ist die konkrete Verweisung unproblematisch.

In der Regel kann der Versicherer spätestens ab der Nachprüfung eine konkrete Verweisung aussprechen. Ein kompletter Verzicht auf die konkrete Verweisung gibt es nur in speziellen Rahmen-/Sondertarifen - z.B. für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Piloten, Ärzte, Steuerberater, Notare).

Fazit: Achten Sie auf  eine verbraucherfreundliche Definition des Begriffs der Lebensstellung.

Verkürzter Prognosezeitraum: 6 Monate ist das Maß der Dinge

"Berufsunfähig ist, wer für voraussichtlich 6 Monate außerstande ist, seinen Beruf zu mind. 50 % auszuüben".

Das ist die Regel-Definition für die Berufsunfähigkeit und der aktuelle Goldstandard.

Der Prognosezeitraum legt also den Zeitraum fest, für den der Versicherte voraussichtlich berufsunfähig sein muss, um die versicherte BU-Rente zu erhalten. 

Warum ist diese Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate so wichtig?

Per Gesetz liegt eine Berufsunfähigkeit eigentlich erst vor, wenn der Beruf prognostisch gesehen auf Dauer nicht mehr ausgeführt werden kann. Nach derzeitiger Rechtsprechung ist unter „dauerhaft“ ein Zeitraum von drei Jahren zu verstehen. Eine Prognosezeitraum von 3 Jahren ist medizinisch gesehen schwierig, deshalb ist die Verkürzung auf 6 Monate so wichtig.

Fazit: Achten Sie darauf, dass der Prognosezeitraum auf 6 Monate verkürzt ist.

Umfangreiche und einfach eintretende Nachversicherungsgarantie

Ist Ihnen auch schon einmal aufgefallen, dass Sie im Studium oder während der Ausbildung mit deutlich weniger Geld ausgekommen sind? Je älter man wird und je weiter man im Berufsleben gekommen ist, desto höher sind die monatlichen (Fix)Kosten. Einfach gesprochen: man passt den Lebensstandard dem gestiegenen Einkommen an.

Genau aus diesem Grund sind Nachversicherungsgarantien so wichtig. Beim Abschluss hat man oft nur eine relativ geringe BU-Rente versichert, die im Laufe des Berufslebens immer wieder an den aktuellen Bedarf angepasst werden sollte.

So sind Studenten und Auszubildende in der Absicherungshöhe eingeschränkt. Beim Eintritt ins Berufsleben oder nach den ersten Karrieresprüngen reicht die versicherte BU-Rente in der Regel nicht mehr aus und sollte angepasst werden. Das ist der Moment, wenn die Nachversicherungsgarantien ins Spiel kommen.

 

Was ist die Nachversicherungsgarantie in der BU?

Die Nachversicherungsgarantie der Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt die Anpassung der versicherten BU-Rente - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die entfallende Gesundheitsprüfung ist hier der Knackpunkt. Noch besser ist es, wenn der Versicherer in der Nachversicherung neben der Gesundheits- auch auf die restliche Risikoprüfung (Tätigkeit, Hobbys, Sportarten) verzichtet. Checkpot!

Man unterscheidet zwischen ereignisbasierten Nachversicherungsgarantien und ereignisfreien Nachversicherungsgarantien.

Die ereignisbasierten Nachversicherungsgarantien werden - wie der Name bereits sagt - durch ein Ereignis ausgelöst. Ereignisse sind mehr oder weniger "Meilensteine" im Leben, wie beispielsweise Heirat, Geburt/Adoption eines Kindes, Erwerb einer Immobilie, Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums, Gehaltssprung, etc.  Kommt ein Ereignis, muss man einfach noch daran denken, den Nachversicherungs-Joker zu ziehen. Et Voilà.

Die ereignisfreie Nachversicherungsgarantie ist noch einfacher. Diese Anpassungsmöglichkeit ist in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum nach dem Vertragsabschluss beschränkt - z.B. "innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss bis maximal zum 35. Lebensjahr". Hier brauchen Sie zur Erhöhung kein Ereignis.

Gerade diese anlasslose Nachversicherungsgarantie ist wichtig, da die vertraglich vereinbarten Ereignisse oft auf sich warten lassen, obwohl man eigentlich schon Anpassungsbedarf hat.  

Was macht also eine richtig gute Nachversicherungsgarantie aus?

  • keine Risikoprüfung beim Nachversichern (weder Gesundheit, noch Tätigkeit, noch Sportarten/Hobbys)
  • die einzelne Nachversicherung ist in ihrer Höhe nicht zu stark eingeschränkt
  • Sie dürfen - sofern wirtschaftlich angemessen - über die Nachversicherungsgarantie auf mind. 2.500 EUR pro Monat erhöhen
  • es gibt viele Ereignisse, die die Nachversicherung auslösen
  • ausreichender Zeitraum zur Ausübung der ereignisbasierten Nachversicherung (mind. 6 Monate)
  • es gibt eine ereignislose Nachversicherungsgarantie

Fazit: Achten Sie auf eine verbraucherfreundliche Nachversicherungsgarantie. Neben der Möglichkeit zur Erhöhung ohne Ereignis, sollte die ereignisbasierte Nachversicherungsgarantie zahlreiche, sinnvolle Ereignisse umfassen und auch der Umfang der einzelnen Erhöhungen ausreichend sein.

Klar definierte Arztanordnungsklausel

Die sogenannte Arztanordnungsklausel ist fester Bestandteil aller Berufsunfähigkeitsversicherungen. Darin wird beschrieben, welche Anordnungen des Arztes der Versicherte zu befolgen hat und welche Anordnungen zumutbar sind, um schnell wieder zu gesunden bzw. gar nicht erst berufsunfähig zu werden.

 

Unproblematisch und von allen Versicherern gefordert wird, dass Sie Hilfsmittel des täglichen Lebens (z.B. Sehhilfen, Hörgerät) einsetzen müssen, um eine Berufsunfähigkeit zu vermeiden. Auch Medikamente, die gefahrlos eingenommen werden können (z.B. Blutdrucksenker, Insulin, Schilddrüsenmedikamente, etc.), müssen verwendet werden, um berufsfähig zu bleiben.

Anders sieht es bei Operationen oder "zumutbaren" sonstigen Heilbehandlungen (z.B. Diäten, Suchtentzug, etc.) aus.  Hier gibt es noch Unterschiede bei den verschiedenen Gesellschaften.

Fazit: Achten Sie auf sauber formulierte Bedingungen im Zusammenhang mit der Arztanordnungsklausel. 

Weltweite Geltung

Natürlich besteht der Versicherungsschutz auch während eines Urlaubs, was ist aber wenn Sie längerfristig ins Ausland verziehen? Einige Versicherungsbedingungen schränken den Versicherungsschutz ein, wenn der Versicherte längerfristig oder gar dauerhaft ins Ausland verzieht.

Gerade in der heutigen Zeit und Arbeitswelt ist das, unserer Meinung nach, ein "No-Go". Der Versicherungsschutz muss weltweit gelten, egal für wie lange Sie im Ausland sind - selbst, wenn es für immer ist.

Bonus-Punkte gibt es für Versicherer und Tarife, die auch im Rahmen der Nachprüfung auf Arztzeugnisse, Gutachten und Untersuchungen in Deutschland verzichten oder wenigstens die Kosten für die Rückreisekosten nach Deutschland übernehmen.

Fazit: Während die meisten Versicherer inzwischen eine weltweite Geltung bescheinigen, gibt es solche Versicherer, die hier noch einen Schritt weiter gehen und im Rahmen der Nachprüfung auf eine Rückkehr nach Deutschland verzichten.

Berufsabhängig: Infektionsklausel

Infektion, auch wenn wir das Wort seit 2020 wahrscheinlich nicht mehr hören können und wollen, hat uns Corona gezeigt, wie wichtig eine gut formulierte Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Und nein, es geht hier nicht um die Gesundheitsfragen im Antrag, wenn ich Corona hatte, sondern darum was passiert, wenn man aufgrund einer Infektion nicht mehr arbeiten darf.

So kann das Gesundheitsamt beispielsweise ein Berufsverbot aussprechen, wenn medizinisches Personal (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenpfleger, etc.) oder auch Kindergärtner, Köche, etc. von Krankheitserregern (z.B. Salmonellen) oder  Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis-C, HIV) befallen sind.

Ohne vereinbarte Infektionsklausel kann der Versicherer bei solch einem Tätigkeitsverbots die Leistung verweigern, denn eigentlich könnte die Tätigkeit ja ausgeübt werden, aber der Versicherte darf es aus rechtlichen Gründen nicht. 

Fazit: Gehören Sie zu einer Berufsgruppe, die ggfs. ein Berufsverbot aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erhalten könnte? Achten Sie unbedingt auf eine gut formulierte Infektionsklausel.

So, das wären unsere 11 Punkte, die Sie für die perfekte Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollten. Im nächsten Beitrag geht es dann darum, wie man den richtigen Tarif und den richtigen Versicherer findet.

Hier geht es zu Teil 2 der Serie zur Berufsunfähigkeitsversicherung

 

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