
Alles klar, der Entschluss für eine BU ist gefallen (Glückwunsch, das ist schon einmal die halbe Miete!). Wie geht es jetzt weiter?
Ein BU-Steckbrief muß her!
Was soll...
Eine Armada an i3, Zoes, Model3 und weitere Mitglieder der neuen Generation e-Auto stehen zur Auslieferung bereit. Mit unseren 5 Expertentipps zeigen wir Ihnen, was Sie beim Versicherungsschutz für Ihr e-Auto beachten sollten.
Der Akku ist das Herzstück und das teuerste Bauteil Ihres Elektroautos und in "normalen" Kfz-Versicherungen nur sehr eingeschränkt abgesichert.
Empfehlenswert ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Diese schützt den Akku nicht nur gegen die bekannten versicherten Schäden, beispielsweise Brand, Diebstahl, Sturm oder Unfall, sondern auch gegen Beschädigungen, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Übliche Ausschlüsse sind Verschleiß, Abnutzung, Konstruktionsfehler, Materialfehler und chemische Reaktionen.
Zudem sollte darauf geachtet werden, ob die Neupreis- bzw. die Kaufpreisentschädigung den Akku beinhaltet.
Eine weitere, nicht zu unterschätzende Leistung sind die Entsorgungskosten für einen beschädigten Akku nach einem Totalschaden (auch wenn der Hersteller aufgrund des Batteriegesetzes zur kostenfreien Rücknahme und Verwertung verpflichtet ist).
Spartipp für geleaste Fahrzeuge: Mit einer Vereinbarung “Akku-Ausschluss” kann man zusätzliche Kosten sparen. Dies macht aber nur Sinn, wenn die Gefahr des Akkus nicht von Ihnen getragen wird, sondern beispielsweise von Ihrem Leasinggeber.
Die Auswirkungen von Kurzschluss und Tierbissen sind bei e-Autos deutlich gravierender als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die versicherte Leistung für solche Schäden dem Wert Ihres e-Fahrzeugs angepasst ist.
Wer sein Elektroauto an einer Stromtankstelle laden möchte, benötigt dafür meist eine Ladekarte. Der Diebstahl bzw. der Verlust solcher Ladekarten kann im schlimmsten Falle zu einer unberechtigten Nutzung (Abbuchungen, etc.) führen.
Achten Sie deshalb darauf, dass der Verlust und der Diebstahl der Ladekarten in Ihrer e-Auto Versicherung eingeschlossen ist.
Hier ist eine Unterscheidung zu treffen: es gibt zum einen Ladestationen, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind (sog. Wallboxen) und zum anderen mobile Ladestation. Beide Varianten sollten gegen Überspannungsschäden und Vandalismus versichert werden.
Die fest verankerten Wallboxen können in der Regel über die Gebäudeversicherung abgesichert werden, für die mobilen Ladestationen kommen separate Elektronikversicherungen in Frage.
Achten Sie darauf, dass auch das Ladekabel und der dazugehörige Adapter mitversichert ist.
Pannenhilfe wird oft verweigert, wenn der Grund für die Panne ein entladener Akku ist und das e-Auto deshalb nicht weiterfahren kann.
Überprüfen Sie deshalb, ob die Schutzbriefleistung Ihrer e-Auto Versicherung auch in solchen Fällen greift. Das Elektrofahrzeug sollte dann zur nächsten Ladestation abgeschleppt werden.
Spartipp: viele Hersteller bieten Assistanceleistungen für Neufahrzeuge - die sog. Mobilitätsgarantie. Und wieder gespart :-)
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