Betriebsferien - nicht für Ihren Versicherungsschutz
Sommerferien bedeuten oftmals auch Betriebsferien!
Sommerferien bedeuten oftmals auch Betriebsferien!
Zum Jahresende holte uns Alle die Inventur ein.
In diesem Zusammenhang sind für die Versicherungsverträge wie z. B. die Inhalts-, Elektronik-, Maschinenbruch-, aber auch die Gebäudeversicherung die Zahlen des Bestandsverzeichnisses (Inventar) relevant.
Laut einem BGH Urteil sind Nässeschäden aufgrund undichter Silikonfugen nicht durch die Gebäude-Leitungswasserversicherung abgedeckt und damit nicht versichert.
Maschinen sind für viele Handwerker und Produktionsunternehmen die größten Investitionsgüter. Der Ausfall von Maschinen führt sehr häufig zu Umsatzausfällen. Deshalb ist es besonders wichtig, diese Geräte adäquat abzusichern. Welche Schäden deckt eine Maschinenversicherung?
Wird die Versicherungssumme innerhalb der Inhaltsversicherung nicht korrekt angegeben oder zu gering gewählt, greift in den meisten Verträgen die sogenannte Unterversicherungsklausel. D. h. bei einem Totalschaden erstattet der Versicherer zwar die versicherte Summe komplett, aber diese ist unter Umständen niedriger als der Wert, den Sie benötigen, um den Betrieb wieder "hochzufahren".
Schäden aufgrund Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel finden wir nahezu in allen Versicherungspolicen im Rahmen von Sachversicherungen (z.B. Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung). Vereinzelt, aber für unseren Geschmack viel zu selten, finden wir auch den Versicherungsschutz für weitere Elementargefahren (z. B. Erdbeben, Überschwemmung etc.).
In Zeiten von Corona müssen viele Unternehmen aufgrund von Tätigkeitsverboten den Betrieb einstellen oder auf "Remote" umstellen.
Das führt dazu, dass die Betriebe häufig leer stehen. Leerstand erhöht das Schadensrisiko.
In der letzten Folge der business Spartipps ging es um die Autoversicherung. Diesmal geht es um die Firmenversicherungen im Allgemeinen.