Silikonfugen Urteil BGH - Gebäudeversicherung
Laut einem BGH Urteil sind Nässeschäden aufgrund undichter Silikonfugen nicht durch die Gebäude-Leitungswasserversicherung abgedeckt und damit nicht versichert.
Laut einem BGH Urteil sind Nässeschäden aufgrund undichter Silikonfugen nicht durch die Gebäude-Leitungswasserversicherung abgedeckt und damit nicht versichert.
Gegen Ende des Jahres wird es draußen wieder kalt. Der Winter hält Einzug und beschert uns allerlei "Stolperfallen"; im übertragenen und im wahrsten Sinne des Wortes. Nachfolgend möchten wir Sie an einige Punkte erinnern, die immer wieder für Ärger in der kalten Jahreszeit sorgen und hinweisen, welche Versicherung hier passenden Schutz bieten kann.
"Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der Volksmund hat viele Redensarten gefunden, um es bildlich zu umschreiben, wenn es so stark regnet, dass man ins Überlegen kommt, ob man nicht besser zwei von jeder Art um sich scharen sollte.
Aus aktuellem Anlass möchten wir an dieser Stelle noch einmal unseren Blog Beitrag aus März 2021 in Erinnerung rufen und den Zusammenhang zur Gebäude- und zur Hausratversicherung herstellen, sowie die Relevanz für jeden einzelnen Eigentümer hervorheben.
Schäden aufgrund Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel finden wir nahezu in allen Versicherungspolicen im Rahmen von Sachversicherungen (z.B. Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung). Vereinzelt, aber für unseren Geschmack viel zu selten, finden wir auch den Versicherungsschutz für weitere Elementargefahren (z. B. Erdbeben, Überschwemmung etc.).