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Unbenannte Gefahren, All-Risk, Allgefahrendeckung? Einfach erklärt.

Schäden aufgrund Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel finden wir nahezu in allen Versicherungspolicen im Rahmen von Sachversicherungen (z.B. Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung). Vereinzelt, aber für unseren Geschmack viel zu selten, finden wir auch den Versicherungsschutz für weitere Elementargefahren (z. B. Erdbeben, Überschwemmung etc.).

Der Versicherer spricht in diesen Fällen von den benannten Gefahren.  Was sind nun aber diese unbenannten Gefahren?

Was sind aber die "unbenannten Gefahren"?

Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Hab und Gut erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen die sogenannten unbenannten Gefahren entscheiden. Diese - zugegeben - schwer greifbare Gefahrengruppe kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstehen, die nicht näher in den Bedingungen benannt bzw. beschrieben wurde.

Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.

In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung oder Allgefahrendeckung bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde. Genau diese theoretische Fülle versicherter Schadensursachen macht diese Deckung für Kunden oft etwas suspekt. Dazu besteht allerdings keine Veranlassung.

Da es unmöglich sein dürfte, auf alle denkbaren Schadensursachen einzugehen für die Versicherungsschutz unter den unbenannten Gefahren besteht und diese Deckungserweiterung von Versicherer zu Versicherer auch recht unterschiedlich ausfällt, möchten wir hier nur kurz beispielhaft einige mögliche versicherte Schadensursachen aufzählen:

  • starker Wind unter Windstärke 8
  • Schäden aufgrund Regenwasser, ohne vorherigen Sturm, Hagel oder weitere Elementarschäden
  • Fehlfunktion von Löschanlagen 
  • etc.

Was kostet der Einschluss der "Unbenannten Gefahren" ?

Die Kosten für den Einschluss der unbenannten Gefahren bzw. für die Allgefahrendeckung hängen von der Versicherungsart (z.B. Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Elektronikversicherung), dem Versicherer und oft auch vom Risikoort ab. Eine pauschale Aussage kann man hier leider nicht treffen.

Fragen Sie einfach bei Ihrem Versicherer an, wie hoch der Zuschlag für diesen Einschluss wäre. Oft sind nur wenige Euro Mehrbeitrag im Monat, wenn die unbenannten Gefahren mitversichert werden.

Haben Sie die unbenannten Gefahren versichert?

Nein? Dann melden Sie sich bei uns, wir zeigen Ihnen, wie einfach Versicherung sein kann.

 

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