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Winter is coming! Welche Versicherungen zur Jahreszeit passen

Gegen Ende des Jahres wird es draußen wieder kalt. Der Winter hält Einzug und beschert uns allerlei "Stolperfallen"; im übertragenen und im wahrsten Sinne des Wortes. Nachfolgend möchten wir Sie an einige Punkte erinnern, die immer wieder für Ärger in der kalten Jahreszeit sorgen und hinweisen, welche Versicherung hier passenden Schutz bieten kann.

Wir wollen uns nicht über das - sagen wir es mal vorsichtig - "enttäuschende" Ende von Game of Thrones auslassen und auch nicht darüber philosophieren, welcher Versicherer Drachen 🐉 in der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert. 

Wir bleiben bei den reellen Ereignissen, Aktivitäten und häufigsten Schäden der kalten Jahreszeit und erwähnen die passende Versicherung.

Winterdienst

Die Verantwortung für die Räumung von Gehwegen liegt grundsätzlich beim Eigentümer, respektive Mieter eines Hauses. Wird sie vernachlässigt und kommt ein Dritter dadurch zu Schaden, besteht auch Schadensersatzpflicht.

Hierfür sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein (für Unternehmer die Bürohaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung).

Die Annahme, eine Rechtsschutzsversicherung könnte ein adäquater Ersatz dafür sein, ist falsch. Zumindest für einen Eigentümer oder die Mietpartei in dieser Situation. 

Als Geschädigte in diesem Beispiel, kann man auf folgende, sinnvolle Versicherungen zurückgreifen: Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzsversicherung und im schlimmsten Fall, auf die Risikolebensversicherung.

Rohrbruch

Nehmen die Leitungen des Wasser- oder Heizungssystems durch Frost Schaden, kann dies Schäden am Gebäude und/oder Ihrer Wohneinrichtung nach sich ziehen. Zwar ist das grundsätzlich ein Fall für die Gebäudeversicherung und/oder Hausratversicherung (Unternehmen: Inhaltsversicherung), aber Versicherungsschutz besteht für Frostschäden nur dann, wenn die Heizungsrohre in der kalten Jahreszeit auch ausreichend geheizt werden. Sorgen Sie daher stets für dementsprechend hohe Raumtemperaturen und sonstige, angebrachte Vorkehrungen.

Schneelast

Große Schneemengen in kurzer Zeit sind für viele Regionen in den Mittel- und Hochgebirgen ein wiederkehrendes Problem. Vor allem flachere Dächer, wie sie auf Garagen und Carports Verwendung finden, verkraften das aufliegende Gewicht oft nicht. Solche Schäden fallen unter den Deckmantel der Elementardeckung der Gebäudeversicherung.

Einbruchszeit

Im Winterhalbjahr wird es früher dunkel und bleibt es auch länger – perfekte Bedingungen für Einbrecher also. Achten Sie jetzt besonders darauf, dass Fenster und Türen immer verschlossen sind, wenn Sie das Haus oder die Firma verlassen. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz in der Hausratversicherung bzw. als Unternehmen, in der Inhaltsversicherung.

Saisonkennzeichen

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen nun wieder „eingemottet“ werden. Während der Ruhezeit ist Ihr Fahrzeug im Rahmen der Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung (sofern diese auch im zugelassenen Zeitraum Vertragsbestandteil ist) abgesichert – allerdings nur, wenn es sich in einem sogenannten „sicheren Einstellraum“ befindet. Konkret bedeutet das, dass Sie Ihr Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz – also vom öffentlichen Straßenraum durch eine Mauer, einen Zaun oder eine Hecke getrennt – überwintern lassen müssen. Tun Sie dies nicht, droht ein Bußgeld. Sie dürfen es nicht einfach auf der Straße vor Ihrem Haus oder auf dem Parkplatz eines Mehrfamilienhauses abstellen. Und wenn niemand an das Fahrzeug rankommt, dann ist auch das Risiko eines Schadens geringer.

Winterreifen

Jetzt sollten auch die Winterreifen aufgezogen sein! Ihr Pkw hat nur vier postkartengroße Kontaktflächen zur Straße; da sollte der Kontakt möglichst auch bei Minustemperaturen erhalten bleiben. Der Gesetzgeber schreibt der Witterung angemessene Bereifung vor – und das aus gutem Grund: Nichts verursacht in der kalten Jahreszeit mehr Unfälle, als eine falsche Bereifung. Ein Bremsen kann genügen, um die Kontrolle über Ihr Kfz zu verlieren. Außerdem gefährdet die Benutzung von Sommerreifen im Winter Ihren Versicherungsschutz. Neben Winterreifen können auch Ganzjahresreifen mit der „M+S“-Kennung verwendet werden. Gehen Sie bitte kein unnötiges Risiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein.

Dachlawinen

Jedes Jahr werden geparkte Fahrzeuge von Dachlawinen beschädigt. Als schadhafte Einwirkung von außen sind solche Schäden in jedem Fall über die Vollkaskoversicherung gedeckt.

Einige Versicherer bieten diesen Schutz allerdings auch bereits im Rahmen der Teilkasko an. 

Vorteile:

In aller Regel ist die Selbstbeteiligung im Rahmen einer Teilkaskoversicherung niedriger, als bei einer Vollkaskoversicherung.

Der Schadenfreiheitsrabatt wird nicht gesenkt (die Teilkasko kennt im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung, nur 100% Beiträge) 

Unabhängig einer Verschuldensfrage (es könnte auch Ihr Dach gewesen sein, welches sich "erleichtert") wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig bezahlt. 

Auch hier sollten Sie als Gebäudeeigentümer (oder Mieter) eine Haftpflichtversicherung haben. 

Auf jeden Fall, empfiehlt es sich beim Abstellen des Fahrzeugs, stets den Schneestatus an angrenzenden Dächern zu beachten.

...doch ein Artikel über Drachen?

Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, wie das mit Drachen und Versicherungen ist, dann senden Sie uns eine Nachricht. Kleine Abschweifungen in die Nibelungensage möchten wir nicht ausschließen...

Wenn Sie eine der genannten Versicherungen benötigen, oder Sie sich nicht sicher sind, ob Sie dafür ausreichend abgesichert sind: Wir stehen gerne zur Seite.

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