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Ist bei Ihrer Firmenrechtsschutz der Vertragsrechtsschutz enthalten?

Unternehmensinhaber schätzen den umfangreichen Kostenschutz, den eine Firmenrechtsschutzversicherung bietet. So haben Selbstständige und Unternehmen häufig einen Firmenrechtsschutz abgeschlossen, der beispielsweise die berufliche Tätigkeit, den Arbeits-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Grundstücks-Rechtsschutz und privaten Rechtsschutz enthält.

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz meistens nicht versichert!

Ein viel größeres Kostenrisiko - insbesondere von Handwerkern - besteht jedoch in den Verträgen mit Kunden und Lieferanten.

Da das Thema Vertragsrecht in der privaten Rechtsschutzversicherung sehr umfangreich versichert ist, nehmen viele Selbständige und Unternehmer an, dass dies auch für den Firmenrechtsschutz so ist.

Das ist jedoch nicht so!

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist in den wenigsten Verträgen enthalten.

Kommt es dann zu einem Streit, ist die Überraschung – und die Enttäuschung – groß.

Dies liegt zum einen daran, dass Vertragsrecht nicht von allen Rechtsschutzversicherern für Firmen angeboten wird und zum Anderen daran, dass dieser Schutz für einige Berufsgruppen gar nicht versicherbar ist. 

Warum insbesondere Handwerker den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz in Erwägung ziehen sollten 

Der Baustein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist speziell für das Handwerk eine wichtige Ergänzung, da insbesondere Handwerker mit einer schlechten Zahlungsmoral zu kämpfen haben.

Dieser Baustein schützt Sie im Falle der gerichtlichen Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen oder Dienstleistungen des Betriebs, welche Sie unmittelbar mit Ihrer Tätigkeit erbringen.

Hierzu gehören Rechtsstreitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten – beispielsweise aufgrund mangelhafter Lieferung gekaufter Waren oder erbrachter Leistungen.

Natürlich kostet dieser Baustein ordentlich Prämie, denn das Risiko ist für das Unternehmen - und dadurch für den Versicherer hoch. Viele Handwerker entscheiden sich daher dagegen.

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Alternativen zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Wir möchten Ihnen zwei Optionen vorstellen, die für viele Handwerker eine "abgespeckte", aber kostengünstige Lösung für die Erweiterung der Firmenrechtsschutzversicherung bieten:

  1. Forderungsmanagement und Mediation als Baustein der Rechtsschutzversicherung.
  2. Teilweiser Einschluss des Vertragsrechtsschutz für sogenannte Hilfs- und Nebengeschäfte

Forderungsmanagement über die Rechtsschutzversicherung

Haben Sie auch schon mal darüber nachgedacht, das Inkasso auszulagern und an spezialisierte Fachleute zu übergeben, sodass Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können?

Im Rahmen einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung bieten einige Versicherungsgesellschaften die Übernahme des Forderungsmanagements an und kümmern sich dann um die Eintreibung Ihrer offenen Rechnungen.

Der wichtigste Faktor für die Übernahme dieser Tätigkeiten durch den Rechtsschutzversicherer beziehungsweise durch einen von diesem eingesetzten Dienstleister ist, dass es sich grundsätzlich um unstrittige Forderungen handeln muss.

In diesem Bereich kümmert sich dann der Versicherer beispielsweise um das außergerichtliche Mahnen der säumigen Schuldner. Wenn auch dies erfolglos verläuft, wird das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Vollstreckungsverfahren vorangetrieben.

Manche Versicherer bieten auch an, bereits im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung Auskünfte zur Bonität und zur Zahlungsmoral Ihrer potenziellen Kunden einzuholen. Somit lassen sich mitunter etwaige nervenaufreibende Kundenbeziehungen schon im Vorfeld erkennen und gegebenenfalls vermeiden.

Typischerweise ist in diesem Baustein auch die Mediation versichert. Ein Schlichtungsversuch für Zahlungsunwillige Kunden.

Es ist immer hilfreich, beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, das “eigene Gesicht zu wahren” - Mit dieser Leistungsverbesserung können Streitigkeiten aus Verträgen unter professioneller Verhandlungsführung beigelegt werden. Sind beide Seiten kompromissbereit, kann somit ein Streit vor Gericht vermieden werden.

Einschluss von Hilfs- und Nebengeschäften

Und ganz zum Schluss, noch ein weiterer wichtiger Hinweis: Auch Streitigkeiten aus Ihren Versicherungsverträgen, können unter den Vertragsrechtsschutz fallen und sollten unbedingt als Hilfs- und Nebengeschäft in ausreichender Höhe mitversichert sein.

Gerne prüfen wir für Sie den bestehenden Vertrag, unterbreiten Ihnen Angebote für eine Absicherung und wie Sie eine Rechtsschutzversicherung finden, die am Besten in Ihr Budget passt.

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