Zurück zum Blog

Inventur steht an? Vermeiden Sie 4 häufige Fehler bei der Anpassung der Versicherungssummen

Zum Jahresende holte uns Alle die Inventur ein.

In diesem Zusammenhang sind für die Versicherungsverträge wie z. B. die Inhalts-, Elektronik-, Maschinenbruch-, aber auch die Gebäudeversicherung die Zahlen des Bestandsverzeichnisses (Inventar) relevant. 

Vielleicht gab es Neuanschaffungen oder aber Veränderungen, die den Wert im abgelaufenen Jahr beeinflusst haben. Oder aber, wir haben eine Situation wie im vergangenen Jahr, dass sich die Werte aufgrund der Inflation erhöht oder aber Lieferengpässe zu Teuerungen der Waren/Vorräte oder sonstigen Inventarwerte geführt haben. 

Aber auch eine Reduzierung des Bestandes hat natürlich im laufenden Jahr einen wichtigen Einfluss auf die Prämiengestaltung des Versicherers. Hier werden aufgrund zu hoher Werte Versicherungsbeiträge verschenkt. 

Die Regel ist jedoch ein höherer Versicherungsbedarf und damit steigende Versicherungssummen.

Vier häufige Fehler bei der Ermittlung der Versicherungssumme in der Inhaltsversicherung

Fehler 1: Anstatt Neuwert, wird der Zeitwert an den Versicherer übermittelt.

Versichert sollte immer der Neuwert sein (ohne Rabatte, mit Lieferkosten und ggfs. weiteren Kosten, die mit der Anschaffung eng verbunden sind (z. B. Installations- und Einrichtungskosten für Maschinen). 

Bei der Summe aus dem ermittelten Bestandsverzeichnisses, handelt es sich in aller Regel um den Zeitwert des Inventars (nach Abschreibung). 

Fehler 2: Das Inventar wird nur teilweise versichert, da es keinen Totalschaden gibt.

Die in der Police ausgewiesene Versicherungssumme wird von Unternehmern häufig und fast immer fäschlicherweise als maximale Entschädigungsgrenze verstanden.

Nein, wie oben beschrieben, dient diese Summe auch zu Ermittlung einer sogenannten Unterversicherung und führt damit zu Leistungskürzungen im Schadenfall

Fehler 3: Nur ein Teil der möglichen Gefahren wird abgesichert.

In vielen Inhaltsversicherungen werden, um Geld zu sparen, nur sehr wenige Gefahren abgesichert. Manchmal zum Beispiel nur das Feuerrisiko.

Denken Sie daran, dass zumindest die "typischen", benannten Gefahren versichert sind - dazu zählen z.B. Schäden aufgrund Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Elementarschäden.. 

Wir empfehlen zumindest eine grundsätzliche Bedarfsprüfung nach einer Allgefahrendeckung.

Dieser Versicherungsschutz beschäftigt sich mit den Schäden aufgrund von Bruch, Zerstörung und Abhandenkommen der versicherten Gegenstände. Ausschlüsse sind schriftlich im Bedingungswerk dokumentiert. 

Fehler 4: Die Betriebsunterbrechungsversicherung in Zusammenhang mit den versicherten Gefahren, ist entweder gar nicht, nicht dem tatsächlichen Umsatz entsprechend oder zeitlich zu kurz versichert.

Bei einem Leitungswasserschaden, können die Reparaturkosten übersichtlich sein. Wenn aber der Betrieb stillsteht, weil komplette Abteilungen aufgrund von Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen nicht arbeiten können, ist der entstandene Schaden oft um ein Vielfaches größer.

Und wie können Sie nun das Problem lösen?

Die Tipps befolgen oder uns kontaktieren!

Fragen? Kontaktieren Sie uns!