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Starkregen - welches Schadenpotenzial es mit sich bringen kann…

"Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der Volksmund hat viele Redensarten gefunden, um es bildlich zu umschreiben, wenn es so stark regnet, dass man ins Überlegen kommt, ob man nicht besser zwei von jeder Art um sich scharen sollte.

Starkregen gab es schon immer. Historische Chroniken sind voll von Berichten aus dem ganzen Land. Gefühlt häufen sich Starkregenereignisse in den letzten Jahren aber. Dieses Wetterphänomen ist noch erstaunlich unerforscht.

Was ist Starkregen?

Der Deutsche Wetterdienst definiert Starkregen in zwei Stufen:

Starkregen-Stufe 1 / markantes Wetter

  • mehr als 10 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
  • mehr als 20 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden

Starkregen-Stufe 2 / Unwetter

  • mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
  • mehr als 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden

Was kann passieren?

Fällt Regen, versickert dieser entweder und findet seinen Weg ins Grundwasser oder das Regenwasser fließt ab und landet letzten Endes in einem Gewässer oder der Kanalisation. Bei normalem Regen ist das alles gar kein Problem.

Bei Starkregen fällt in kurzer Zeit aber soviel Wasser vom Himmel, dass der Boden es nicht mehr aufnehmen kann. Grundwasser kann an die Oberläche und anschwellende Gewässer können über die Ufer treten. Kanalisationen können die Wassermengen nicht mehr wie gewohnt abtransportieren und es kommt zu einem Rückstau.

Schäden am Gebäude und Betriebs- oder Hausratinventar

Egal ob durch Überschwemmung oder rückgestautes Abwasser: Kommt Wasser ins Haus, ist ein Schaden unvermeidbar – und meist kein kleiner. Holz und Parket/Laminat quellen auf. Möbel werden unbrauchbar. Teppiche werden stockig. Elektronik stirbt den Kurzschlusstod.

Und dann ist da noch die Nässe in der Bausubstanz und der ganze Schmutz.

Das Gute: Mit dem Einschluss von Elementarschäden kann man sich grundsätzlich gegen niederschlagsbedingte Überschwemmung bzw. ebensolchen Rückstau absichern. Das sowohl in der Gebäude- wie auch in der Inhalts- oder  Hausratversicherung. Tut man das, kann man sich verhältnismäßig entspannt zurücklehnen, Firmen beauftragen, die alles wieder richten, und hat lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen. Diese beträgt in der Regel 10 % der Schadensumme.

Die Haken:

- eine Elementardeckung bleibt für Kunden mit ungünstigem Standort schwer bis unmöglich erhältlich (ZÜRS-Zonen) und viele Versicherer decken einen Rückstau nur noch, wenn auch eine Rückstauklappe verbaut und regelmässig gewartet wurde.

- nicht erfasst, sind dabei Schäden aufgrund Regenwasser, welches nicht zu Überschwemmung oder rückgestautem Abwasser führen. Hierzu bedarf es des Bausteins der unbenannten Gefahren über die wir in unserem letzten Blog (Unwetterkapriolen) bereits berichtet haben. 

 

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