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Unwetterkapriolen, die unbekannten Gefahren - 3 gute Gründe!

Aus aktuellem Anlass möchten wir an dieser Stelle noch einmal unseren Blog Beitrag aus März 2021 in Erinnerung rufen und den Zusammenhang zur Gebäude- und zur Hausratversicherung herstellen, sowie die Relevanz für jeden einzelnen Eigentümer hervorheben.

Welche Schäden werden im Allgemeinen mit den beiden genannten Versicherungssparten in Verbindung gebracht?

Es handelt sich dabei um Schäden am Gebäude und Hausrat aufgrund Feuer, Nässeschäden aufgrund Rohrbruch, Hagel-, Sturm- sowie weitere Elementarschäden. 

Während die ersten drei genannten Schadensarten in aller Regel keinen Interpretationsspielraum erlauben, sieht es bei Sturm- und den weiteren Elementarschäden anders aus. 

Der Sturm definiert sich als sehr heftige, starke wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (was nach allgemeiner Einschätzung einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/Stunde entspricht). 

Sehen wir uns aber die Inhalte und versicherten Schadensereignisse in der weiteren Elementarschadendeckung an (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck, ggf. auch Vulkanausbruch) stellen wir fest, dass einige Wetter- und Naturereignisse die immer öfter Auftreten und deren Auswirkung immense Kosten verursachen, auch weiterhin nicht über diese benannten Gefahren versichert sind. 

Was bleibt, ist der Einschluss der unbenannten Gefahren.

Unbenannte Gefahren? Was heißt das?

„Unbenannte Gefahren“ sind alle Schadenursachen, die keine benannte Gefahr sind und die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten, und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Was sind „unbenannte Gefahren" in der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung?

Hier einige Beispiele in Zusammenhang mit den extreme Wetterereignissen:

- durch Anprall oder Aufprall von Gegenständen (auch ohne Sturmeinwirkung). Die von den Wassermassen mitgerissenen Fahrzeuge, werden sicherlich von irgendetwas aufgehalten. Dumm nur, wenn es sich dabei um meine Hauswand handelt

Was ist ausdrücklich ausgeschlossen?

Es ist kaum möglich, alle denkbaren Szenarien versicherter Schadenereignisse beispielhaft aufzuzählen. Deshalb gilt für den Versicherungsschutz der „unbenannten Gefahren“ das Prinzip: „Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert“

Die wichtigsten Ausschlüsse sind:

Vorsatz
Krieg und Kernenergie
Fehlerhafte Konstruktionen, Planungen oder Instandhaltungen der versicherten Sachen, sowie Abnutzung und Verschleiß
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und sonstige Elementargefahren , die über eine Elementarschadenversicherung versicherbar sind
Grundwasser und Sturmflut

Aber kommen wir zum Kern dieses Beitrags, warum der Verfasser die unbenannte Gefahr als sinnvolle Ergänzung betrachtet:

- Unbekannte Schäden entsprechen in aller Regel auch nur schwer kalkulierbaren Kosten

- das Prinzip: „Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert“ ist das verbraucherfreundlichste, was die Versicherungslandschaft bislang zu bieten hat

- explodierende Baukosten, unvorhersehbare Auswirkungen der Naturereignisse und die Bedeutung des Eigenheims rechtfertigen eine höhere Selbstbeteiligung zur Beitragssenkung der bekannten Gefahren, um den Einschluss der unbekannten Gefahren zu refinanzieren. 

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